Wohnen auf dem Ökohof Kuhhorst

Das Wohn-teilhabe-gesetz von Berlin (WTG) wird geändert: Was sich für Menschen mit Behinderungen in Wohn-einrichtungen ändern soll

20. Mai 2026

  • Das Wohn-teilhabe-gesetz schützt Menschen im betreuten Wohnen.
    Es gibt Regeln für Mit-bestimmung, Schutz vor Gewalt und Kontrolle.
  • Viele Rechte kommen noch nicht im Alltag an.
  • Deswegen soll das Gesetz nun überarbeitet werden.
  • Träger können aber schon jetzt Mit-bestimmung und Schutz stärken.

Das Wohn-teilhabe-gesetz heißt kurz WTG.
Es schützt Menschen mit Behinderung, die in Wohn-einrichtungen wohnen.

Im Gesetz steht: Bewohner haben Rechte.
Zum Beispiel Mit-bestimmung durch Beiräte. 
Sie sollen auch vor Gewalt geschützt werden.

Die Heim-aufsicht kontrolliert die Wohn-einrichtungen.
Viele Rechte kommen im Alltag aber nicht immer an.

Fach-leute wollen das Gesetz verbessern.
Es soll klarer werden und besser umgesetzt werden.
Frauen mit Behinderungen brauchen im Wohn-bereich mehr Schutz und Beratung.
Darum wünschen sich viele Frauen-beauftragte in Wohn-einrichtungen.

Bewohner-beiräte sollen die Stimme der Bewohner stark machen.
Sie brauchen dafür Hilfe, Geld und gute Formen der Beteiligung.
Dann können auch Menschen mit viel Assistenz-bedarf mit-machen.

Träger müssen nicht auf ein neues Gesetz warten.
Sie können schon jetzt Mit-bestimmung und Gewalt-schutz stärken.
Das hilft den Bewohnern und macht Wohn-einrichtungen besser.


Über den Autor

Thomas Hocke schreibt seit vielen Jahren und hat einige Texte veröffent-licht.
Er bringt Erfahrung aus unterschiedlichen Lebens-bereichen mit.
Auch in einer Werkstatt von Mosaik hat er gearbeitet. 
Jetzt schreibt er für die Öffentlichkeits-arbeit von Mosaik. 

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns gern!

Alexandra Lange

Leitung Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation

0177 68 10 729
presse@mosaik-berlin.de

Portrait Alexandra Lange