Das Wohn-teilhabe-gesetz von Berlin (WTG) wird geändert: Was sich für Menschen mit Behinderungen in Wohn-einrichtungen ändern soll
20. Mai 2026
Das Wohn-teilhabe-gesetz heißt kurz WTG.
Es schützt Menschen mit Behinderung, die in Wohn-einrichtungen wohnen.
Im Gesetz steht: Bewohner haben Rechte.
Zum Beispiel Mit-bestimmung durch Beiräte.
Sie sollen auch vor Gewalt geschützt werden.
Die Heim-aufsicht kontrolliert die Wohn-einrichtungen.
Viele Rechte kommen im Alltag aber nicht immer an.
Fach-leute wollen das Gesetz verbessern.
Es soll klarer werden und besser umgesetzt werden.
Frauen mit Behinderungen brauchen im Wohn-bereich mehr Schutz und Beratung.
Darum wünschen sich viele Frauen-beauftragte in Wohn-einrichtungen.
Bewohner-beiräte sollen die Stimme der Bewohner stark machen.
Sie brauchen dafür Hilfe, Geld und gute Formen der Beteiligung.
Dann können auch Menschen mit viel Assistenz-bedarf mit-machen.
Träger müssen nicht auf ein neues Gesetz warten.
Sie können schon jetzt Mit-bestimmung und Gewalt-schutz stärken.
Das hilft den Bewohnern und macht Wohn-einrichtungen besser.
Über den Autor
Thomas Hocke schreibt seit vielen Jahren und hat einige Texte veröffent-licht.
Er bringt Erfahrung aus unterschiedlichen Lebens-bereichen mit.
Auch in einer Werkstatt von Mosaik hat er gearbeitet.
Jetzt schreibt er für die Öffentlichkeits-arbeit von Mosaik.
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