„Die Richtung muss stimmen!" – Das Wohnteilhabegesetz (WTG), seine Reform und weitere Herausforderungen für den Wohnbereich für Menschen mit Behinderungen
30. Mai 2026
Einleitung
Ende April 2026 haben wir ein sehr interessantes Gespräch mit einer Person geführt, für die das Wohnteilhabegesetz (WTG) seit seiner Einführung gelebte Praxis ist. Deshalb hat sie sowohl zu dessen Ausgestaltung und Handhabung als auch zu den Reformvorschlägen, die sich abzeichnen, eine klare Meinung. Wir wollten diese Meinung aus der Praxis hören. Und bei Mosaik gibt es keine bessere Ansprechpartnerin dafür als Nadine Dettbarn, die Leiterin des Wohnbereichs.
Das Berliner Wohnteilhabegesetz (WTG), das in seiner jetzigen Form 2010 in Kraft trat und 2021 geringfügig geändert wurde, steht vor einer Novellierung. Die Senatsverwaltung hat eine externe Firma beauftragt, rund 30 Interviews mit Betroffenen und Fachleuten zu führen; die Ergebnisse werden in einer Arbeitsgruppe gebündelt und sollen die Grundlage eines neuen Gesetzentwurfs bilden. Ob und in welcher Form die Reform noch in dieser Legislatur umgesetzt wird, ist offen – der politische Wille zur Weiterentwicklung ist jedoch erkennbar. Für Inklusionsträger ist das ein sehr wichtiger Vorgang: Die nächsten Monate werden darüber entscheiden, welche Rechte Bewohnerinnen und Bewohner in besonderen Wohnformen künftig tatsächlich wahrnehmen können.
„Wir wurden bisher nicht um unsere Meinung gebeten“, sagt Nadine Dettbarn, relativiert jedoch: Mosaik sei zwar einer der großen Träger in Berlin, aber der Wohnbereich in Relation zum Gesamtunternehmen klein – und es gebe sehr viele soziale Träger, die den Bedarf an Wohnen für Menschen mit Behinderungen in seinen verschiedenen Formen abdecken.
Dieser Artikel ist eine Vertiefung und Erweiterung von: WTG-Reform in Berlin: Was sich für Menschen mit Behinderungen in Wohneinrichtungen ändern soll.
Für wen ist das WTG zuständig – und was bedeutet das für Mosaik?
Das WTG regelt gemeinschaftliche Wohnformen, die von einem Träger organisiert werden – also sowohl die 24-Stunden-betreuten Gemeinschaftswohneinrichtungen als auch die Wohngemeinschaften, bei denen lediglich stundenweise Betreuung am Nachmittag stattfindet. Das BEW hingegen fällt grundsätzlich nicht unter das Gesetz. Mosaik führt deshalb drei separate Bewohnerbeiräte: je einen für die beiden Gemeinschaftswohneinrichtungen und einen gemeinsamen für die ambulant betreuten Wohnformen. Dass die Wohngemeinschaften einen eigenen Beirat benötigen, war laut Nadine Dettbarn anfangs durchaus eine offene Frage. Heute ist es gelebte Praxis.
Beiräte: Engagiert, aber zu wenig gefordert
Die Beiräte bei Mosaik sind besetzt und funktionieren – aber Nadine Dettbarn beschreibt ein strukturelles Paradox: Die Gremien haben nicht sehr viel zu tun. „Die Bewohnerinnen und Bewohner wenden sich nicht so regelmäßig mit ihren Belangen an den Beirat", sagt sie. „Die Beiräte würden gerne mal Dampf machen. Aber so viel passiert da tatsächlich gar nicht." Ob das als Zeichen von Zufriedenheit zu werten sei, lässt Nadine Dettbarn bewusst offen, weist aber auf regelmäßige Meetings der Leitung mit dem Beirat hin. Die Mitglieder der Wohngruppe sind wiederum aufgerufen, sich regelmäßig mit dem Beirat zu treffen.
Besonderheit bei Mosaik: Die Beiräte werden nicht von eigenen Mitarbeitenden begleitet, sondern von Fachkräften der Stephanus-Stiftung – und umgekehrt begleitet eine Mosaik-Mitarbeiterin einen Stephanus-Beirat. Diese trägerübergreifende, unabhängige Begleitung ist keine gesetzliche Pflicht, sondern eine bewusste Entscheidung: Wer im eigenen Haus Kritik äußern möchte, ohne dass es die eigene Betreuungsperson hört, soll das können. „Das ist nicht selbstverständlich", betont Nadine Dettbarn. „In der Regel begleiten Mitarbeitende aus dem eigenen Haus die Beiräte.“
Systemwechsel: Vom Hilfebedarfsschlüssel zur Einzelfallsteuerung
Neben dem WTG beschäftigt Nadine Dettbarn gerade vor allem ein besonders tiefgreifender Umbau: Die bisherige Leistungsbeschreibung – ein standardisierter Rahmen, den die Senatsverwaltung für Wohngemeinschaften und Gemeinschaftswohnen vorgegeben hatte – wurde Ende des vergangenen Jahres gekündigt. Alle Träger sind nun aufgerufen, in Einzelverhandlungen mit der Senatsverwaltung eigene Fachkonzepte zu schreiben.
Der Umbau ist also separat, aber eng verwandt – beide fallen unter die Eingliederungshilfe.
Gleichzeitig ändert sich das Finanzierungssystem grundlegend: Bisher wurden Hilfebedarfsgruppen bewilligt, aus denen sich ein Personalschlüssel ableitete. Künftig werden Fachleistungsstunden pro Woche und pro Person verhandelt – ein Modell, das bisher nur im BEW existierte und das für niedrigschwellige Einzelbetreuung entwickelt wurde. Es nun auch auf Gemeinschaftswohnformen anzuwenden, hält Nadine Dettbarn für eine enorme Herausforderung.
Die Konsequenzen für den Alltag sind konkret: Mitarbeitende müssen künftig auch in der Gemeinschaftsbetreuung die zeitliche Dimension jeder Tätigkeit dokumentieren. Wie lange wurde das Abendessen begleitet? Eine halbe Stunde oder doch nur 20 Minuten, abzüglich kurzer Kaffeepause? „Wir müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schulen, dass sie mit den sehr hohen Dokumentationsanforderungen klarkommen", sagt Nadine Dettbarn. „Leider wird der Aufwand nicht weniger." Sie formuliert dabei eine klare persönliche Grenze: „Ich möchte nicht, dass meine Mitarbeitenden permanent mit dem iPad in der Hand dasitzen, während sie Betreuungsarbeit leisten, und dabei schon die nächsten fünf Aufgaben und deren exakte Taktung im Blick haben müssen."
Nadine Dettbarn macht keinen Hehl daraus, dass sie dahinter auch fiskalische Motive vermutet: „Natürlich wissen wir alle, dass es um Sparmaßnahmen geht. Der Eingliederungshilfetopf ist sehr stark belastet." Die Fachkonzepte für den Berliner Wohnbereich müssen bis September fertig sein – ein Zeitplan, den Nadine Dettbarn für ambitioniert hält.
Wenn man positiv und an den Möglichkeiten orientiert denkt, nicht an zusätzliche Belastungen und Einsparungen bei besonders vulnerablen Menschen, könnte diese Doppelreform eine große Chance sein, Hilfe weiter zu modernisieren und zu individualisieren, so haben wir Nadine Dettbarn verstanden, aber trifft dies auf die eingeschlagene Richtung zu? Ist sie wirklich ein Weg zu mehr Teilhabe und einer Betreuung, die noch passgenauer ist als bisher? Unser Eindruck aus dem Fachgespräch am 22.04.2026 „Selbstbestimmt wohnen oder verwaltet werden (…)“ [im ersten Artikel referiert, nochmal verlinken] bleibt bis hierhin bestehen: Es wird nicht einfacher, und geht mehr Teilhabe mit immer stärkerer administrativer Belastung von Mitarbeitenden in den Wohneinrichtungen konform?
Gewaltschutz: Strukturell gut aufgestellt, aber neue Fragen
In dem Fachgespräch am 22.04.2026 im Abgeordnetenhaus, das dem Interview mit Nadine Dettbarn vorausging, war Gewaltschutz in Wohneinrichtungen ein zentrales Thema. Interessenvertreterinnen der Menschen mit Behinderungen wiesen darauf hin, die Politik griff es auf. Strukturelle Gewalt gegen Bewohner und Bewohnerinnen sollte laut Nadine Dettbarn bei Mosaik-Berlin nicht gegeben sein, aber Verstöße gegen das vorhandene Gewaltschutzkonzept werden aktiv und konsequent verfolgt.
Was jedoch vorkomme, seien Konflikte und Auseinandersetzungen zwischen Klientinnen und Klienten untereinander – eine Erscheinung, auf die auch der Vertreter des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, dem Mosaik angehört, auf der Veranstaltung hingewiesen hatte.
Das Mosaik-Gewaltschutzkonzept wurde an allen Standorten eingeführt, Deeskalationstrainings sind in den Gemeinschaftswohneinrichtungen verpflichtend. Zudem werden psychische Gewaltübergriffe bereits heute als Arbeitsunfall erfasst und dokumentiert. Auch hier wird ein Bogen im Verbandsbuch ausgefüllt. Selbstverständlich wird dabei nicht die Ursache einer Verletzung oder eines körperlichen Angriffs relativiert. Vielmehr dient dieses Vorgehen der exakten Erfassung, auch bezüglich der psychischen Dimension von Verletzungen.
Für das neue WTG wird diskutiert, den Gewaltbegriff auf fürsorgliche Fremdbestimmung, psychische Gewalt und digitale Gewalt zu erweitern. Zu letzterem Feld nimmt Nadine Dettbarn ausführlich Stellung und behandelt das Thema dabei mit Bedacht: Menschen mit Behinderungen haben Internetanschluss und bewegen sich autonom im Netz, wie alle anderen. Wir verstehen: Ein Eingreifen ist sehr genau zu prüfen, denn es würde auch Bevormundung bedeuten. Stattdessen setzt Mosaik auf die Schulung der Mitarbeitenden in Medienkompetenz, damit diese aufmerksam bleiben, ohne zu kontrollieren.
Ein neues Phänomen, das Nadine Dettbarn beschäftigt: Einige Klientinnen und Klienten bauen intensive Beziehungen zu KI-Systemen auf – bis hin zu nächtlichen Konversationen, die den Alltag beeinträchtigen. „Bis die Kolleginnen und Kollegen herausgefunden haben, woran es lag, hat das ein bisschen gedauert." Diese Faszination für Künstliche Intelligenz sei menschlich nachvollziehbar, vor allem für Personen, die auch mit Einsamkeit zu kämpfen haben, jedoch sei sie belastend, wenn sie zu Kommunikation im Übermaß führt.
Heimaufsicht: Kooperation statt Kontrolle
Ein weiterer Reformpunkt des WTG betrifft die Heimaufsicht: Diskutiert wird, angekündigte durch unangekündigte Kontrollen zu ersetzen. Nadine Dettbarn reagiert auf die Idee mit verhaltenem Verständnis, aber klarer Präferenz: „Wir haben nichts zu verheimlichen. Wir sind auf eine Kontrolle ohne Ankündigung vorbereitet. Aber besser finde ich es, wenn eine Kontrolle vorher angekündigt wird.“
Praktisch, so sagt sie, bedeute ein Kontrollbesuch für die Leitung einen ganzen Tag lang gebundene Kapazität. Hinzu kommt ein grundsätzlicher Aspekt: Wohneinrichtungen sind Wohnungen. Wer dort lebt, hat das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Ein unangekündigtes Erscheinen von Aufsichtspersonal kann für Bewohnende ein Übergriff sein – ein Aspekt, der in der Debatte zu kurz kommt und eine subtile Diskriminierung aufscheinen lässt: Menschen ohne Behinderungen müssen normalerweise niemandem ihre Türen öffnen, der sich nicht angemeldet hat. Nur besondere Gefahrenlagen polizeirechtlicher Natur und Zwangsvollstreckungen stellen Ausnahmen von diesem grundgesetzlich verankerten Recht (Art. 13 des Grundgesetzes) dar.
Die 24-Stunden-Einrichtungen werden kontrolliert, etwa alle 1 bis 2 Jahre. In Kuhhorst kam es einmal zu einem angekündigten, einmal zu einem unangekündigten Besuch. Die Zusammenarbeit ist gut, aber hat stets kontrollierenden Charakter.
Was Nadine Dettbarn sich vom neuen WTG für die Heimaufsicht wünscht, ist ein kultureller Wandel: weg von überwiegender Fehlersuche, die einen Generalverdacht impliziert, hin zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit auf Augenhöhe. „Wenn die Heimaufsicht von uns sagt: ‚Das finden wir bei Ihnen total gut' – das wäre motivierend."
Der Mangel an Wohnraum in Berlin als ein weiteres zentrales Problem
Eines der drängendsten Themen des Gesprächs ist am Ende keines, das nicht durch ein Gesetz wie das WTG geregelt werden kann: Der Berliner Wohnungsmarkt versperrt vielen Klientinnen und Klienten den Weg in die Selbstständigkeit. Da dieses Problem in dem erwähnten Fachgespräch vom 22.04.2026 angesprochen wurde und Nadine Dettbarn es unabhängig von diesem Gespräch ohne Nachfrage unsererseits erwähnt hat, wollten wir es nicht unter den Tisch fallen lassen, denn es besitzt offensichtlich eine erhebliche Relevanz.
Gemeint ist, dass Menschen noch bei Mosaik wohnen, die am Markt noch keine kostenseitig passende und in vielen Fällen notwendigerweise barrierefreie Wohnung finden konnten, und dass dadurch wiederum Menschen nicht in den Wohnbereich aufgenommen werden können, die gerne bei Mosaik leben würden.
Mosaik reagiert auf diese Situation mit einem strategischen Schritt: Der Träger hat bereits Wohnungen angemietet oder gepachtet, die dann an Klientinnen und Klienten im betreuten Einzelwohnen vermietet oder in denen Wohngruppen untergebracht werden. Geplant ist außerdem ein Projekt im Askanierring, im Bezirk Spandau, wo die größte Werkstatt von Mosaik-Berlin für Menschen mit Behinderung (WfbM) angesiedelt ist.
Die Verwirklichung hängt von der Möglichkeit des Gebäudeerwerbs ab. Andere Standorte werden immer wieder geprüft, um dort Wohnungen für das BEW zu errichten. Nadine Dettbarn sieht die Geschäftsführung von Mosaik bei diesem Bestreben als innovativen Partner, der die Entwicklung solcher Projekte aktiv unterstützt.
Stärken, die sichtbar werden sollten – unter der Ägide des alten wie des neuen WTG und jedes Gesetzes, das Wohnen für Menschen mit Behinderungen betrifft.
Was macht Mosaik besonders? Nadine Dettbarn antwortet auf diese Frage ohne Zögern: die Kontinuität. Mitarbeitende bleiben außergewöhnlich lange – manche 30, manche über 35 Jahre. Klientinnen und Klienten, die seit 25 Jahren betreut werden, sind keine Ausnahme. Diese Langfristigkeit schafft Vertrauen, ermöglicht echte Entwicklung und bildet das Fundament für das, was Nadine Dettbarn als Kern ihres Auftrags versteht: Menschen zu begleiten, ihre eigenen Wege zu gehen – und nicht zu versuchen, sie dort zu halten, wo sie gerade sind.
Ein Beispiel, das dies verdeutlicht: Eine Klientin begann ihr Leben bei Mosaik mit umfänglicher Betreuung im Gemeinschaftswohnen Neukölln/Weserstraße, zog dann in eine Wohngemeinschaft, und lebt heute in einer eigenen Wohnung – betreut durch Mosaik seit über zehn Jahren. Umgekehrt hat Mosaik eine Klientin, die trotz vorhandener Selbstständigkeit ausdrücklich in der Gemeinschaft bleiben wollte, über Jahre gegen den Druck des Kostenträgers verteidigt, der das günstigere Einzelwohnen bevorzugt hätte.
Das methodische Instrument für das Empowerment heißt „Mein Buch": Individuelle Gespräche werden niedergeschrieben: Was möchte eine Person von ihrer Unterstützung und wie stellt sie sich ihr Leben vor – keine Förderpläne mit Soll-Kompetenzen, sondern echte Wunsch- und Zielorientierung.
Wunsch ans neue Gesetz: Vertrauensvorschuss statt Generalverdacht
Was wünscht sich Nadine Dettbarn von einem erneuerten WTG? Ihre Antwort ist keine Forderungsliste, sondern ein Appell an eine andere Grundhaltung: „Der Blick weg von diesem Defizitären, immer zu gucken, was machen die Träger falsch, hin zu: Was kann unterstützt werden, was ist ein Pfund dieses Trägers?" Auch dieser Aspekt wurde in dem Fachgespräch am 22.04.2026 angesprochen, wobei freilich die Perspektive der teilnehmenden Person mit darüber bestimmt, was eine gute Haltung meint: mehr Respekt und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen oder mehr Anerkennung einer guten Arbeit zu ihrem Wohl.
Das WTG als Gesetz spiegele die Realität der Arbeit im Grunde gut wider, sagt Nadine Dettbarn. Die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner seien bereits heute gut verankert: Informationspflichten, Mitwirkungsrechte, Beschwerdemöglichkeiten seien stark ausgeprägt. Das Berliner Spezifikum der trägerübergreifenden Beiratsbegleitung zeige, dass Träger selbst innovative Wege gehen.
Was fehlt, ist das Vertrauen, dass diese Wege gegangen werden – nicht aus Pflicht, sondern weil es das Richtige ist.
Schulungen, Schulungen, Schulungen – das ist das Mittel, auf das Nadine Dettbarn setzt, um einen erweiterten Gewaltbegriff in der Praxis zu einem Instrument des Schutzes für Betroffene werden zu lassen, eine neue Dokumentationslogik zu verankern und das Empowerment der Klientinnen und Klienten zu stärken.
Und eine Heimaufsicht, die nicht als Prüfstelle auftritt, sondern als Partner – das wäre, sagt sie, „eigentlich total gut." Wir meinen nach dem, was wir bisher bei Mosaik gesehen haben, dass es gute Gründe dafür gibt, mit Selbstbewusstsein an Forderungen und Anforderungen der Zukunft heranzutreten: Denn immer stehen die Menschen mit Behinderungen im Mittelpunkt und es ist eine Herzensangelegenheit aller bei Mosaik-Berlin, das Motto „Jeder ist ein Teil des Ganzen“ zu leben.
Über den Autor
Thomas Hocke schreibt, seit er als 13-Jähriger seine ersten Kurzgeschichten ausprobierte, und arbeitet seit vielen Jahren regelmäßig an Texten. Er leitete eine Online-Schreibgruppe, veröffentlichte über mehrere Jahre Kurzgeschichten und nimmt bis heute an Schreibprojekten teil. Außerdem betreibt er ein privates Weblog zu Politik und Kultur. Nach einem Berufswechsel in die Öffentlichkeitsarbeit arbeitet er seit 2025 bei Mosaik und ist Mitglied unseres Blog-Teams.
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