Klimaschutz und Inklusion (III): Was hat Hitzeschutz mit Inklusion zu tun?
22. Juni 2026
Am 11. Juni 2026 fand der bundesweite Hitzeaktionstag statt — und er hat eine unmissverständliche Botschaft in die Öffentlichkeit gebracht: Deutschland ist auf Extremhitze als Krisenlage nicht ausreichend vorbereitet. Über 150 Organisationen aus Gesundheitswesen, Pflege, Wohlfahrt und Zivilgesellschaft schlossen sich zusammen, um unter dem Motto „Gemeinsam vorsorgen gegen Extremhitze" politisch Druck zu machen. Was diese alarmierende Diagnose für Menschen mit Behinderungen bedeutet — und warum Hitzeschutz ohne Inklusion kein echter Hitzeschutz ist — damit beschäftigt sich Mosaik in seinem neuen Magazin-Schwerpunkt „Klimaklusion".[1][2]
Was ist passiert? Ein Aktionstag mit Dringlichkeit
Der Hitzeaktionstag 2026 war keine symbolische Übung, sondern eine politische Forderung an den Staat. Mehr als 150 Institutionen und Verbände — darunter die Bundesärztekammer, die Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG), die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Pflegerat, der GKV-Spitzenverband, die Klima-Allianz Deutschland sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege — haben sich dem Bündnis angeschlossen. Gemeinsam fordern sie:[2]
- Die verbindliche Integration von Extremhitze in Krisenvorsorge und Katastrophenschutz
- Klare Zuständigkeiten auf allen Ebenen von Bund, Ländern und Kommunen
- Effektive soziale Schutzstrukturen für Risikogruppen
- Eine gezielte Stärkung des Gesundheits-, Pflege- und Sozialwesens für Hitzelagen
- Finanzierung von Maßnahmen zum Schutz von Menschen, Arbeitsabläufen, Gebäuden, Stadtteilen und Infrastruktur[2]
Das Szenario, das hinter diesen Forderungen steht, ist erschreckend konkret: Was passiert, wenn im Rheintal über 14 Tage Höchsttemperaturen von mehr al 40 Grad herrschen, Rettungsdienste überlastet, Notaufnahmen überfüllt sind und einzelne Pflegeheime evakuiert werden müssen? In einem solchen Hitzedom-Szenario werden in Deutschland Zehntausende Todesfälle innerhalb weniger Tage als möglich beschrieben. „Deutschland ist auf Extremhitze als Krisenlage bislang nicht ausreichend vorbereitet", erklärte Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer. Prof. Dr. Clemens Becker von der Universität Heidelberg ergänzte: Man müsse extreme Hitzeereignisse als Katastrophenfall behandeln — analog zu Hochwasser oder Sturm.[3][2]
Die wirtschaftliche Dimension ist dabei nicht weniger beunruhigend: Für Deutschland werden in aktuellen Szenarien hitzebedingte Verluste von rund 115 Milliarden Euro innerhalb weniger Jahre erwartet — das entspricht fast dem Dreifachen der gesamten Schäden der Ahrtal-Flutkatastrophe von 2021 (ca. 40,5 Milliarden Euro). Während für Hochwasser und Sturm längst Krisenstäbe etabliert sind, fehlen verbindliche Strukturen für Hitzeereignisse bis heute, wie Dr. Martin Herrmann, Vorsitzender von KLUG, betonte.[2]
Klimawandel beschleunigt sich — und trifft nicht alle gleich
Der meteorologische Hintergrund ist eindeutig: 2024 wurde global zum ersten Mal die 1,5-Grad-Marke gerissen. Dipl.-Meteorologe Karsten Schwanke warnte beim Hitzeaktionstag: „Schon in wenigen Jahren werden wir die 2-Grad-Marke überschreiten. Höchsttemperaturen von mehr als 40 Grad werden wir immer häufiger erleben — selbst 45 Grad sind nicht mehr auszuschließen." Die Häufigkeit und Dauer von Hitzewellen nimmt dabei kontinuierlich zu, stabile Hochdrucklagen ohne nächtliche Abkühlung werden zur wachsenden Bedrohung.[2]
Doch der Klimawandel trifft nicht alle Menschen gleich. Das ist eine Kernbotschaft, die die Inklusionsbewegung seit Jahren einfordert — und die auch beim Hitzeaktionstag explizit benannt wurde. Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport in Mecklenburg-Vorpommern, stellte heraus: „Besonders betroffen sind ältere und pflegebedürftige Menschen, chronisch Kranke, Schwangere, Kinder, aber auch Beschäftigte, die hohen körperlichen Belastungen ausgesetzt sind." Was in offiziellen Verlautbarungen noch zu oft verschwiegen wird: Menschen mit Behinderungen zählen ebenfalls zu den vulnerabelsten Gruppen.[2]
Hitzebedingte Sterbefälle in Deutschland belegen das dramatische Ausmaß des Problems: Allein für die Jahre 2018 bis 2020 wird geschätzt, dass rund 19.300 Menschen der Hitze zum Opfer gefallen sind. Im Sommer 2022 verzeichnete Deutschland eine Übersterblichkeit von etwa 4.500 Menschen. In den Sommern 2023 und 2024 waren es jeweils rund 3.000 hitzebedingte Todesfälle — betroffen vor allem Menschen über 75 Jahre mit Vorerkrankungen wie Demenz, Herz-Kreislauf- oder Lungenerkrankungen.[4][5][6]
Wer besonders gefährdet ist: Menschen mit Behinderungen im Fokus
Menschen mit körperlichen oder psychischen Einschränkungen sind in mehrfacher Hinsicht von Extremhitze bedroht. Fachliche Risikoanalysen stellen klar: „Sowohl die körperliche Regulation als auch die Risikowahrnehmung der Personen können eingeschränkt sein und mögliche Anpassungsmaßnahmen vermindern." Das bedeutet im Klartext: Menschen mit Behinderungen können Hitzewarnzeichen oft schlechter wahrnehmen, haben eingeschränktere Möglichkeiten, sich selbst zu schützen, und sind häufig auf institutionelle Unterstützung angewiesen, die ihrerseits unter Hitze unter Druck gerät.[7]
Konkrete Risikofaktoren für Menschen mit Behinderungen sind vielfältig:[8][7]
- Neurologische Erkrankungen (z. B. Morbus Parkinson, multiple Sklerose) beeinträchtigen die Thermoregulation
- Psychische Erkrankungen wie Depressionen und Angststörungen können durch Hitze verschlimmert werden
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes erhöhen das Hitzesterblichkeitsrisiko signifikant
- Bestimmte Medikamente (Neuroleptika, Diuretika, Betablocker) beeinträchtigen die Wärmeabgabe des Körpers erheblich
- Eingeschränkte Mobilität verhindert das selbstständige Aufsuchen kühlerer Orte
- Fehlende Risikowahrnehmung durch kognitive Einschränkungen kann lebensbedrohliche Situationen entstehen lassen
Das Bundesgesundheitsministerium hat diesen Befund inzwischen anerkannt und fördert seit Anfang 2026 über das Portal „Hitzeservice.de" auch gezielt Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen. Das ist ein wichtiger Schritt — doch er kommt spät, und er reicht nicht aus.[9]
Was sagt das Recht4? Artikel 11 der UN-BRK ist unmissverständlich
Der Schutz von Menschen mit Behinderungen in Gefahrensituationen ist keine bloße Fürsorge-Frage, sondern ein verbrieftes Menschenrecht. Artikel 11 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die Deutschland ratifiziert hat, verpflichtet die Vertragsstaaten ausdrücklich: In Gefahrensituationen — einschließlich humanitärer Notlagen und Naturkatastrophen — „alle erforderlichen Maßnahmen [zu ergreifen], um den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten."[10] Deutschland hat sich also verpflichtet, die Bedingungen herzustellen, die in Art. 11 UN-BRK enthalten sind. Dies kann man nicht genug betonen, denn:
Der UN-Fachausschuss zur UN-BRK hat Deutschland in seinen abschließenden Bemerkungen 2024 unmissverständlich gerügt: Die Einbeziehung von Selbstvertretungsorganisationen in Krisensituationen — wie zuletzt in der Pandemie — habe nicht stattgefunden. Der Ausschuss empfiehlt eine enge Konsultation und aktive Einbindung von Menschen mit Behinderungen sowie die Entwicklung eines nationalen Notfallplans auf allen Verwaltungsebenen, der auch auf internationale Rahmenbestimmungen — Sendai-Rahmenwerk und IASC-Richtlinien — gestützt ist.[11]
Diese Forderung ist auf den Hitzekontext direkt übertragbar: Wer Extremhitze als Katastrophenszenario ernstnimmt, muss Menschen mit Behinderungen von Anfang an in die Entwicklung von Hitzeschutzplänen einbeziehen — nicht als Objekte der Fürsorge, sondern als Subjekte der Planung. Expert:innen aus dem Bereich Klimaanpassung und Behinderung empfehlen deshalb: „Menschen mit Behinderungen, ihre Selbstvertretungsorganisationen und Interessenvertretungen sowie Träger:innen von Einrichtungen der Behindertenhilfe sollten von Beginn an in die Entwicklung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen eingebunden werden."[12]
Was ist Klimaklusion? Was versteht Mosaik darunter?
Mosaik hat sein aktuelles Magazin dem Klimawandel gewidmet, es heißt „Klimaklusion“ und ist gerade passend zum Hitzeaktionstag online gegangen. Der Titel beschreibt das Zusammendenken von Klimaschutz und Inklusion. Das neue Magazin bündelt Perspektiven aus dem Alltag von Werkstattbeschäftigten, Fachpersonal, Teilnehmenden im Beschäftigungs- und Förderbereich sowie Menschen aus dem Wohnbereich. Im Magazin berichten sie aus ihrem (Arbeits-)Alltag und erzählen, welche Rolle Hitze und Klimawandel konkret für sie spielen.[13]
Dieser Ansatz ist politisch konsequent: Inklusion bedeutet nicht nur Barrierefreiheit in der Architektur oder auf dem Arbeitsmarkt. Sie bedeutet auch Klimagerechtigkeit — also die Frage: Wer ist von der Klimakrise am stärksten betroffen, und wessen Stimme wird in der Klimapolitik gehört? Klimaaktivistin Luisa Neubauer, die Mosaik anlässlich des Hitzeaktionstags interviewt hat, bringt diesen Zusammenhang auf den Punkt: Klimaschutz ist, wie sie es formuliert, ein Demokratieprojekt — und eine Demokratie, die Menschen mit Behinderungen nicht mitnimmt, ist keine vollständige Demokratie. Die Frage, wer an Klimaentscheidungen teilhaben kann, ist immer auch eine Frage von Macht, Mobilität, Kommunikation und gesellschaftlicher Anerkennung.
In den Einrichtungen von Mosaik ist der Klimawandel kein abstraktes Thema. An heißen Sommertagen arbeiten Menschen mit körperlichen Einschränkungen in Räumen, die nicht für Extremtemperaturen ausgelegt sind. Außenarbeitsgruppen — etwa in der Garten- und Landschaftspflege — sind UV-Strahlung und Hitze direkt ausgesetzt. Mitarbeitende des Mosaik-Gärtnerhofs in Charlottenburg erleben den Klimawandel in der veränderten Vegetation, in Trockenperioden, im Wandel des Berliner Stadtklimas.[14]
Was soziale Einrichtungen tun können — und müssen
Der gesetzliche und förderpolitische Rahmen ist vorhanden. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) fördert über das Programm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" (AnpaSo) konkrete Schutzmaßnahmen in sozialen Trägern — mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten für Wohlfahrtsverbände. Im Juli 2024 trat zudem das Bundes-Klimaanpassungsgesetz in Kraft, das Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, Konzepte für die Anpassung an die Erderhitzung zu entwickeln.[15][16]
Ein praxisnahes Beispiel liefert die Berliner Einrichtung INTEGRAL: Im Rahmen des AnpaSo-Programms entsteht dort auf dem Dach einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen ein kühler Außenbereich mit Sonnenschutz-Pavillon, Wassernebel-Kühlsystem und Begrünung — gefördert mit rund 380.000 Euro vom Bundesumweltministerium. Bis Ende Juni 2027 soll der Umbau abgeschlossen sein. „Unser Ziel: Menschen mit Behinderung wirksam vor den Folgen des Klimawandels zu schützen", erklärte INTEGRAL als Projektziel.[17]
Für andere Einrichtungen, die noch keine Klimaanpassungskonzepte entwickelt haben, gibt es praxisnahe Leitfäden — so etwa den Leitfaden „Klimaanpassung in der Sozialen Arbeit", der konkrete Handlungsempfehlungen, Sofortmaßnahmen und Anleitungen zur Konzeptentwicklung bietet und gemeinsam von KLUG, dem Paritätischen Gesamtverband und KlimaKom entwickelt wurde. Das Bundesministerium für Gesundheit hat zudem Musterhitzeschutzpläne für verschiedene Einrichtungstypen veröffentlicht.[18][9]
Konkrete Sofortmaßnahmen, die jede Einrichtung sofort umsetzen kann, umfassen:[19]
- Gebäude früh und spät lüften, tagsüber Verschattung sicherstellen
- Regelmäßige Trinkpausen im Tagesplan verankern, auch ohne Durstgefühl
- Außenarbeit auf kühlere Morgen- und Abendstunden verlagern
- Notfallpläne für Extremhitzeereignisse entwickeln und Verantwortliche benennen
- hitzeschutzpläne mit den Beschäftigten und Betreuten gemeinsam erarbeiten
Warum es wichtig ist, Rückschritte anzusprechen
Im Wege der internen Besprechung des Beitrags wurden wir darauf hingewiesen, dass ausgerechnet jetzt, wo allgemein wieder ein besonders heißes Jahr erwartet wird, die aktuelle Bundesregierung die oben genannten Förderungen gestoppt hat. [25] Dies ist auch ein Thema im oben angesprochenen Interview mit Jürgen Dusel. Viele Träger und Einrichtungen können den Hitzeschutz in langsam veraltenden Gebäuden nicht alleine stemmen, daher braucht es diese Fördergelder dringend, um Art. 11 UN-BRK umzusetzen und damit den Verpflichtungen gerecht zu werden, welche die deutsche Politik eingegangen ist, als sie 2008 die UN-BRK unterzeichnet hat. Seit dem 26. März 2009 ist die UN-BRK in Deutschland verbindlicher Bestandteil des Völkerrechts.
Leider fügt sich diese unerfreuliche Entwicklung in ein größeres Muster ein: Schon am Europäischen Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai kritisierten Verbände und Aktivisten, dass die geplante Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes die Privatwirtschaft erneut nicht wirksam zur Barrierefreiheit verpflichtet – obwohl Deutschland sich mit der UN‑Behindertenrechtskonvention seit über 15 Jahren völkerrechtlich genau dazu verpflichtet hat, wir haben darüber berichtet.[27] Während das neue BGG bauliche Anpassungen in Unternehmen als „unverhältnismäßige Belastung“ durchgehen lässt, werden zugleich die Mittel gekappt, mit denen Kitas, Pflegeheime oder Werkstätten sich gegen Extremhitze wappnen könnten: So entstehen doppelte Barrieren – fehlender Zugang im Alltag, im Arbeitsleben und fehlender Schutz in der Klimakrise – für genau die Menschen, deren Rechte eigentlich besonders gesichert werden sollten.
Wo Inklusion im Hitzeschutz fehlt
Trotz all dieser Fortschritte gibt es eine auffällige Leerstelle: In den meisten aktuellen Hitzeschutzplänen und politischen Forderungskatalogen werden Menschen mit Behinderungen bestenfalls als eine von vielen vulnerablen Gruppen erwähnt — nicht als eigenständige politische Akteure mit spezifischen Bedarfen und Rechten. Die am Hitzeaktionstag formulierten Forderungen etwa nennen zwar „Risikogruppen" und „soziale Einrichtungen", ohne jedoch die Perspektive von Menschen mit Behinderungen explizit einzubetten.[20][2]
Dabei zeigt die Forschung: Benachteiligte Menschen, zu denen Menschen mit Behinderungen auch aus finanziellen Gründen überdurchschnittlich häufig gehören, leben oft in städtischen Wärmeinseln, haben seltener Zugang zu Klimaanlagen oder kühlen öffentlichen Räumen, und sind öfter sozial isoliert — also ohne Unterstützung in Notfällen. Diese intersektionalen Risiken — Behinderung plus Armut plus Stadtleben — verstärken sich gegenseitig und sind im Hitzeschutz bisher kaum systematisch adressiert.[21]
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat deshalb bereits 2024 explizit gefordert: Kommunale Hitzeaktionspläne müssen Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedarf in den Mittelpunkt stellen. Flächendeckende kommunale Hitzeaktionspläne — ursprünglich bis 2025 angestrebt — sind in vielen Städten noch nicht vollständig umgesetzt. Berlin selbst zählt zu den Städten mit erheblichem Hitzestressrisiko — ein urbanes Wärmeinsel-Phänomen, das Menschen in dicht bebauten Stadtteilen und eingeschränkter Wohnraumsituation besonders stark trifft.[5][22]
Hier geht es auch um verpasste Chancen, weil Berlin mit seinen großen Parks und seiner für eine Stadt dieser Ordnung vergleichsweise aufgelockerten Bebauung das Image einer relativ grünen und für Fortschritte in Sachen Nachhaltigkeit besonders geeigneten Stadt hat.
Aus dieser Eignung wird bisher aber relativ wenig gemacht, klimapolitisch kluge Ideen und Projekte sind in Berlin eher die Ausnahme als die Regel, auch beim Neubau. Hinzu kommt ein Wohnungsmarkt, der Menschen mit Behinderungen strukturell besonders benachteiligt [27]
Was jetzt gebraucht wird: Fünf Forderungen aus inklusiver Perspektive
Aus all dem ergibt sich für den Mosaik-Unternehmensverbund — und für alle, die Inklusion und Klimagerechtigkeit zusammen denken — eine klare Agenda:
1. Hitzeschutz muss Behinderungsrechte einschließen.
Bestehende und neue Hitzeschutzpläne auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene müssen die spezifischen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen systematisch und verbindlich berücksichtigen — nicht als Nachgedanke, sondern als Planungsgrundlage.
2. Menschen mit Behinderungen müssen an der Planung beteiligt sein.
Artikel 11 der UN-BRK ist eindeutig: Schutz in Gefahrensituationen ist ein Recht. Dieses Recht ist nur glaubwürdig, wenn Menschen mit Behinderungen selbst an der Entwicklung von Notfallplänen mitwirken — in Werkstätten, Wohneinrichtungen und öffentlichen Planungsprozessen.[12][11]
3. Soziale Einrichtungen brauchen verlässliche Finanzierung.
Das Programm AnpaSo zeigt, dass es geht — aber es reicht noch nicht. Werkstätten, Beschäftigungs- und Förderbereiche, Wohneinrichtungen müssen flächendeckend in die Lage versetzt werden, hitzeresiliente Infrastrukturen zu schaffen. Prof. Dr. Henriette Neumeyer von der Deutschen Krankenhausgesellschaft brachte es auf den Punkt: „Hitzeschutz ist Patientenschutz. Dafür brauchen Krankenhäuser verlässliche Finanzierung." Das gilt ebenso für die Eingliederungshilfe[16][2] und natürlich für alle anderen Lebensbereich von Menschen mit Behinderungen.
4. Hitzeschutz ist auch Arbeitsschutz.
Beschäftigte mit Behinderungen, die körperliche Arbeiten im Freien ausüben oder in Gebäuden ohne ausreichende Kühlung tätig sind, haben ein Recht auf Schutz. Das Arbeitsschutzrecht sieht bei Überschreitung von 35 °C bereits besondere Maßnahmen vor — diese müssen in Werkstätten konsequent umgesetzt werden.[19]
5. Klimaschutz und Inklusion müssen als Einheit gedacht werden.
Wie Luisa Neubauer im Gespräch mit Mosaik betonte: Klimaschutz ist ein Demokratieprojekt. Das bedeutet, dass jede Klimapolitik, die auf sozialer Teilhabe beruht, auch die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sicherstellen muss. Fridays for Future hat diesen Gedanken in seine Forderungen eingeschrieben: „Die Verwirklichung dieser Forderungen muss sozial verträglich gestaltet werden." Soziale Verträglichkeit wiederum ist wichtig im Sinne der Inklusion.[23]
Ausblick: „Klimaklusion" als fortlaufendes Projekt
Der Hitzeaktionstag 2026 ist kein Schlusspunkt, sondern ein Startpunkt. Mosaik setzt das Thema „Klimaklusion" mit dem neuen Magazin fort und wird es in den kommenden Monaten weiter vertiefen. Im Vordergrund stehen dabei die Erfahrungen der Menschen, die täglich in Werkstätten oder Außengruppen, im Beschäftigungs- und Förderbereich sowie Wohneinrichtungen arbeiten bzw. leben — und die als Erste spüren, wenn es zu heiß wird, wenn Schutzmaßnahmen fehlen, wenn ihre Stimmen in der Klimadebatte nicht gehört werden.
Als Dienstleister für Menschen mit Behinderungen sind wir keine Beobachter, sondern Akteure. Rund 1.150 Menschen lernen und arbeiten aktuell in unseren Werkstätten und Außengruppen. Über 400 Menschen mit komplexen Behinderungen und hohem Unterstützungsbedarf sind es im Beschäftigungs- und Förderbereich. Dazu kommen mehr als 120 Menschen in unseren Wohnangeboten. Sie alle haben das Recht auf einen sicheren Arbeits- bzw. Wohnplatzplatz — auch bei 40 Grad. Die Politik ist aufgefordert, dieses Recht mit verbindlichen Strukturen zu unterlegen und konkrete Projekte zu unterstützen. „Krisenresilienz bei Extremhitze ist keine ferne Zukunftsaufgabe. Sie ist eine unmittelbare öffentliche Verantwortung der Gegenwart." Das gilt — ganz besonders — wenn man Inklusion ernst nimmt.[24][2]
Wo Mosaik bereits nachhaltig arbeitet, etwa bei der Energiegewinnung, steht wiederum im Magazin „Klimaklusion“, das viele Perspektiven, Anregungen, aber auch Kritik am aktuellen Stand des Klimaschutzes beinhaltet.
Dieser Artikel erscheint als dritter Teil der Reihe „Klimaklusion" auf mosaik-berlin.de. Teil I: Interview mit Luisa Neubauer über Demokratie, Teilhabe und Klimawandel (erschienen am 11. Juni 2026). Teil II: Interview mit Jürgen Dusel - Klimaschutz ist für alle (16.06.2026). Das Mosaik Magazin Nr. 5 „Klimaklusion" erscheint in Kürze als Printausgabe und ist bereits online einsehbar unter www.mosaik-berlin.de. Unser nächster Beitrag in der Reihe „Klimaklusion“ wird ein Interview mit Jürgen Dusel sein, dem Beauftragten der Bundesregierung für Menschen mit Behinderungen, das Mosaik für das neue Magazin mit ihm geführt hat.
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