Was ist unsere Arbeit wert? 3 Euro pro Stunde oder 13,90 Euro?
15. August 2026
Hinweis zur Sprachverwendung: "Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM)" werden im folgenden Text "Werkstätten" / "Werkstatt" genannt. An Stelle von "Werkstattentgelt" verwenden wir den gängigeren Begriff Werkstattlohn.
Ein Julimorgen in Kreuzberg: Es wird über Arbeit und Lohn gesprochen
Wir trafen am 15. Juli 2026 Jennifer Grabowski und Anna Kühnelt in der Betriebsstätte Kreuzberg (Lichtfabrik) von Mosaik-Berlin. Sie arbeiten dort in der Werkstatt und haben sich bereiterklärt, zum Thema Werkstattlohn mit uns zu sprechen. Das Interview haben Sabine Zobel und Thomas Hocke von der Öffentlichkeitsarbeit von Mosaik-Berlin geführt.
Jennifer Grabowski und Anna Kühnelt sitzen einander gegenüber am Tisch. Sie kennen den Raum gut. Neu ist die Situation vor der Kamera. Das Thema ist interessant, aber auch schwierig: die Vergütung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM), im Folgenden überwiegend kurz „Werkstattlohn" genannt.
Es geht um Geld, selbstverständlich. Und es geht um Wertschätzung und um eine Frage, die aktuell eine breitere Öffentlichkeit erfuhr – ob der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde auch für Beschäftigte gelten soll, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen arbeiten. Die bekannte ZDF-Sendung Magazin Royale hat das Thema im Mai 2026 unter dem Titel „Grundi-Gate: Ausbeutung made in Germany" zugespitzt.
Gleichzeitig läuft eine Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Arbeitsgericht Münster, eine Entscheidung wird für Herbst 2026 erwartet. Neben dem Lohn sind weitere Aspekte des Arbeitslebens von Menschen mit Behinderungen von dieser Klage umfasst, darunter ein sehr grundlegender: Welcher Rechtsstatus steht ihnen zu? Auf die aktuelle Lage diesbezüglich geht der zweite Teil dieses Beitrags näher ein.
Wer hier spricht: Jenny und Anna
Bevor es um Zahlen geht, erzählt Jenny von ihrem letzten Urlaub. Usedom, Ostsee, Hitzewelle. „Das war das Beste, was man tun konnte", sagt sie. Anna war auf einem Bauernhof. Das sind ganz gewöhnliche Dinge – Urlaub, Freude, Routinen. Das macht die spätere Lohnfrage konkreter, nicht abstrakter. Und es zeigt, um wen es hier geht: um zwei Frauen mit einem Leben, das über die Werkstatt hinausreicht.
Jenny heißt mit vollem Namen Jennifer Grabowski. Gleich am Anfang erklärt sie, wie sie angesprochen werden möchte: „Meine Freunde und meine Familie und so nennen mich Jenny. Jenny ist so der Spitzname."
Jenny lebt in einer Wohngemeinschaft und arbeitet in der Lichtfabrik an der Regina-Jonas-Straße in Kreuzberg – eine Zweigstelle der Betriebsstätte Kreuzberg von Mosaik. Ihr gegenüber sitzt Anna Kühnelt, die in derselben Gruppe arbeitet. Die Gruppenleiterin der beiden kommt im Gespräch mehrfach vor: nicht nur als Organisatorin von Aufträgen, sondern auch als Ansprechpartnerin, die hinschaut, wenn etwas nicht stimmt – beim Essen, bei der Arbeit, im Alltag.
Anna und Jenny sind Kolleginnen. Man merkt schnell, dass sie sich gut kennen. Sie ergänzen einander in ihren Aussagen, springen füreinander ein, um Formulierungen präziser zu machen, lachen manchmal gleichzeitig. Und doch weichen ihre Meinungen an manchen Stellen voneinander ab.
Was sie täglich tun: Küche, Schrauben, Aufträge
Wir fragen nach ihrer Arbeit, Jenny und Anna berichten zuerst von der Küche. Sie räumen die Spülmaschine ein und aus, wischen Tische, sortieren Besteck, bereiten Frühstück und Mittagessen für die gesamte Werkstatt vor. „Wie Brötchen schmieren, Obst schneiden", ergänzt Anna. Das klingt vertraut – so wie in einer Kantine, einem Büro, einem Kindergarten. Der Standort Lichtfabrik hat keine eigene Kantine, sondern einen Essbereich auf der Etage, auf der auch das Interview mit Anna und Jenny stattfindet.
Neben der Küchenarbeit gibt es Montagearbeit. „Im Moment schrauben wir was", sagt Anna. Früher haben sie Buntstifte sortiert und verpackt. Aufträge kommen, werden abgearbeitet, gehen wieder hinaus. Zu den Auftraggebern der Nachbargruppe, mit der Jennys und Annas Gruppe bei Bedarf Aufträge teilt, gehören unter anderem die Firmen Augletics und Pepperl & Fuchs. Ein weiterer, seit Langem etablierter Kunde ist Knalle Popcorn. Die Werkstatt fertigt außerdem hochwertige Industriebohrer und andere Teile für externe Unternehmen.
Wenn gerade keine eigenen Aufträge da sind, unterstützen Anna und Jenny andere Gruppen in der Werkstatt, oder ihre Gruppenleiterin fragt anderswo nach. „Wir unterstützen auch andere Gruppen, die gerade viel Arbeit haben", sagt Anna. Man hört heraus: Die Werkstatt funktioniert wie ein Unternehmen – mit Arbeitsteilung, festen Kundenbeziehungen und externen Firmen, die Aufträge vergeben. Das Produkt, das dabei entsteht, ist dasselbe wie anderswo. Nur der Lohn unterscheidet sich. Nicht nur ein bisschen. Die Abweichung zum ersten Arbeitsmarkt ist erheblich.
Entgelt: Zufriedenheit und ein blinder Fleck
Als wir fragen, was passiert, wenn Jenny am Ende des Monats ihr Entgelt bekommt, antwortet sie spontan: „Mir reicht es meistens für das, was ich mir wünsche." Reisen sind ihr wichtig, große Luxuswünsche hat sie nicht. „Ich habe schon das meiste", sagt sie.
Anna antwortet ähnlich, aber direkter: „So viel Geld ist das nicht, aber es reicht mir auch. Ich wollte aber schon ein bisschen mehr." Die Zufriedenheit klingt echt, ebenso wie ein Bewusstsein dafür, dass der Lohn für die Arbeit der Beschäftigten doch sehr gering zu sein scheint. Dann zeigt sich eine zweite Ebene, die nachdenklich macht.
Beide Interviewpatnerinnern sind junge, erwachsene Frauen. Sie wissen zunächst nicht genau, wie viel sie verdienen. Jennys Lohnabrechnung geht an ihre gesetzliche Betreuerin. „Die krieg ich nicht so in die Hand", sagt sie. Auf die Frage, was sie schätzt, antwortet sie: „Vielleicht 100?" – und bleibt unsicher. Bei Anna ist es ihre Mutter, die auch ihre gesetzliche Betreuerin ist, die die Abrechnung erhält. „Keine Ahnung", sagt sie, als wir sie nach ihrem Lohn fragen.
Das ist keine Gleichgültigkeit, sondern hängt mit einer klar geregelten Aufgabenteilung zusammen: Die Berechnung des Entgelts wird anfänglich und bei Veränderungen in den regelmäßigen Entwicklungsgesprächen mit Gruppenleitung und Sozialdienst besprochen. Die Verdienstnachweise selbst werden je nach Wunsch entweder direkt an die Beschäftigten ausgehändigt oder – wie im Fall von Jenny und Anna – per Post an die gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuer geschickt. Die im Gespräch deutlich gewordene Unsicherheit zeigt, dass Entgeltfragen mitunter abstrakt bleiben, wenn sie nicht wiederholt und anschaulich besprochen werden. Deshalb weichen wir an dieser Stelle vom geplanten Interviewverlauf ab und erklären mehr, als ursprünglich vorgesehen war.
Im Gespräch entsteht daraus ein Vorsatz. Beide wollen nachfragen, sich Lohnzettel zeigen lassen und verstehen, wie sich ihr Einkommen zusammensetzt. Jenny sagt: „Aber meine WG-Betreuerin kann ich mal fragen." Vielleicht hat unser Gespräch in einem ganz kleinen Rahmen etwas in Gang gesetzt.
233 Euro im Monat: Was die Zahlen bedeuten
Wir benennen also die offiziellen Zahlen. Es gibt einen gesetzlichen Grundbetrag von 133 Euro im Monat – den bekommen alle Werkstatt-Beschäftigten. Dazu kommt ein Arbeitsförderungsgeld, das aktuell bei bis zu 52 Euro liegt. Das Arbeitsförderungsgeld reduziert sich, wenn die übrigen Komponenten über 299 Euro liegen bis auf 0 Euro bei 351 Euro.
Diese beiden Grundkomponenten werden ergänzt um einen individuellen Steigerungsbetrag, der von der geleisteten Arbeit und den Wochen-Arbeitsstunden abhängt. Im bundesweiten Durchschnitt ergibt sich daraus ein Entgelt von rund 233 Euro pro Monat (Stand 2025).
Jenny und Anna arbeiten an fünf Tagen in der Woche – Anna Montag bis Donnerstag von halb acht bis halb drei, Freitags bis halb zwei, Jenny von neun bis halb drei und Freitag von neun bis halb zwei. Das sind 25 bis 35 Stunden pro Woche, also im Durchschnitt etwas mehr als 100 Stunden im Monat. Es wäre zu stark vereinfacht, die oben genannten 233 Euro durch 100 Stunden zu teilen, um den üblichen Werkstattlohn zu ermitteln, zumal Jenny und insbesondere Anna möglicherweise mehr verdienen. Es darf aber als sicher kann angenommen werden, dass der Stundenlohn regelmäßig unter 3 Euro pro Stunde liegt.
Die Werkstatt-Arbeitswoche kann also bis zu 35 Stunden umfassen (inklusiver aller Pausenzeiten und arbeitsbegleitenden Angeboten) – das ist in vielen Branchen das, was man Vollzeit oder Normalarbeitszeit nennt. Der Mindestlohn liegt derzeit bei brutto 13,90 Euro pro Stunde, in manchen Bereichen, besonders dort, wo Fachkräftemangel herrscht und/oder eine hohe Qualifizierung die Eingangsvoraussetzung ist, um einiges höher.
„Findet ihr das viel oder eher wenig für die Arbeit, die ihr macht?" Die Antworten kommen kurz: „Bisschen wenig", sagt Jenny. Anna pflichtet ihr bei. Der Moment, in dem die Zahl fällt, ist ein Wendepunkt im Gespräch. Vorher war Geld etwas, das „eben da ist", verwaltet von anderen. Jetzt hat es eine Quantität, die sich vergleichen lässt, und damit auch eine Qualität.
„Das ist auch Wertschätzung unserer Arbeit"
Wir fragen, ob die beiden ungefähr wissen, wie hoch der gesetzliche Mindestlohn ist. Beide ahnen, dass er „viel mehr als 2 Euro" beträgt – die genaue Zahl war ihnen nicht bewusst.
„Wie würdet ihr das finden, wenn ihr statt etwas über 2 Euro 13,90 Euro bekommen würdet?"
Jenny antwortet: „Wäre eigentlich schon besser." Kurz danach fügt sie hinzu: „Eigentlich ist es ja auch Wertschätzung der Arbeit von uns." Dieser Satz ist schlicht und stark. Er verbindet Geld direkt mit Anerkennung – nicht als politische Forderung, sondern als Spiegel einer alltäglichen Erfahrung.
Beide sagen, dass sie sich mit 3 Euro pro Stunde nicht wirklich wertgeschätzt fühlen. Und beide erzählen, dass sie sich früher kaum darüber Gedanken gemacht hatten. „Früher habe ich mir gar keine Gedanken gemacht", sagt Jenny. „Ich dachte, das ist okay, was wir bekommen." Anna stimmt zu: „Habe ich auch gedacht. Ist okay, aber so – nee."
Man kann dies als kleinen Erkenntnisprozess lesen – nicht schulisch, sondern im Dialog. Zahlen, Strukturen, Vergleiche: Das alles macht aus einem „ist halt so" ein „darüber sollte man reden".
Grundsicherung: Sicherheit, die Geld unsichtbar macht
Die wichtigste Einnahmequelle von Jenny und Anna ist nicht der Werkstattlohn, sondern die Grundsicherung – eine staatliche Leistung für Menschen, die wenig oder kein Erwerbseinkommen haben. Beide bekommen sie, seit sie eigenständig wohnen.
Jenny beschreibt ihren Weg: Kindheit bei der Mutter, mit 19 Jahren Umzug in eine Wohngemeinschaft, gleichzeitig der Einstieg in die Werkstatt. Seitdem bildet die Grundsicherung das finanzielle Fundament, auf dem der Werkstattlohn aufsitzt. „Eigentlich geht es uns ja auch gut", sagt sie. „Ich habe mein Essen, mein Dach und im Moment keine Sorgen."
Für Menschen mit Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, die in einer WfbM arbeiten, gilt eine eigene Freibetragsregelung nach § 82 Absatz 3 SGB XII: Ein fester Sockel – ein Achtel der Regelbedarfsstufe 1, das entspricht derzeit rund 70 Euro – bleibt vom Werkstattlohn immer anrechnungsfrei. Von dem, was darüber hinaus verdient wird, bleibt die Hälfte anrechnungsfrei, die andere Hälfte wird auf die Grundsicherung angerechnet. Legt man diese Rechnung auf den bundesweiten Durchschnittswert von 233 Euro Werkstattlohn an, ergibt sich: 70 Euro bleiben komplett frei, von den restlichen 163 Euro wird die Hälfte angerechnet, sodass zusätzlich 81,50 Euro beim Lohn verbleiben. Insgesamt stehen den Beschäftigten auf diesem Rechenweg rund 151,50 Euro des Werkstattlohns zusätzlich zur Grundsicherung zur Verfügung – der Rest wird durch die Grundsicherung ersetzt, kommt also im Ergebnis nicht zusätzlich zum ohnehin gezahlten Grundsicherungsbetrag hinzu.
Diese Anrechnung betrifft grundsätzlich auch Erhöhungen: Wird der individuelle Steigerungsbetrag angehoben, kommt diese Erhöhung nicht eins zu eins bei den Beschäftigten an, sondern wird zu einem Teil auf die Grundsicherung angerechnet. Das erklärt, warum Anna das Thema aus einer bestimmten Richtung ansprach: Wenn mehr Geld verdient würde, „geht das Amt da ran und sagt, ihr verdient gut". Ihr anfängliches „Eigentlich finde ich gut, wie viel wir kriegen" hatte also einen Hintergrund, der sich im Gesprächsverlauf immer deutlicher zeigte: Es war auch ein Schutzgedanke, keine Gleichgültigkeit.
Ein Aspekt, der in der öffentlichen Debatte selten erwähnt wird, wirkt in die andere Richtung: Der Mehrbedarf für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung, der sich auf 86,83 Euro im Monat beläuft, wird bei Bezug von Grundsicherung vollständig vom zuständigen Amt übernommen. Beschäftigte wie Jenny und Anna zahlen für ihr Mittagessen in der Werkstatt also nichts zusätzlich aus eigener Tasche.
Zur Veranschaulichung hat Mosaik ein typisches Beispiel für das Einkommen eines / einer Werkstattbeschäftigten erstellt:

Werkstattrat und Frauengruppe: Beteiligung mit Grenzen
Die Werkstatträte bei Mosaik kommen regelmäßig in die Gruppen. „Die fragen, ob alles gut ist, kommen zum Sommerfest, interessieren sich auch fürs Essen", sagt Jenny. Das Thema Essen ist tatsächlich ein wiederkehrendes Thema, weil Kostenfaktoren und Aspekte der guten Ernährung nicht leicht miteinander in Einklang zu bringen sind. Annas und Jennys Gruppenleiterin hat sich darum gekümmert, dass es besser wurde. Ohne Streik, durch direktes Ansprechen. „Also wir dürfen schon sagen, wenn es uns nicht schmeckt", sagt Jenny.
Darüber hinaus gibt es eine Frauenbeauftragte bei Mosaik. Einmal im Monat, Anfang des Monats, gibt es eine Frauengruppe. Jenny und Anna nehmen manchmal teil. Ein Thema war dort auch schon der Lohn: ob Frauen in Werkstätten schlechter bezahlt werden als Männer. Aber ein Satz ist bei unseren Gesprächspartnerinnen hängen geblieben: dass mehr Verdienst dazu führen könnte, dass das Grundsicherungsamt mehr einbehält. Grundsätzlich ist der Werkstattlohn aber kein Thema, das vertieft mit dem Werkstattrat besprochen wird.
Die Böhmermann-Frage: Mitten in einer Debatte, von der man nichts weiß
Zu Beginn der Runde stellen wir eine Frage, die uns zur Einschätzung des Kenntnisstandes dienen soll: Haben Jenny und Anna die Magazin-Royale-Sendung mit Jan Böhmermann gesehen – die Sendung, die das Thema Werkstattlohn im Mai 2026 bundesweit bekannt gemacht hat?
Die Antwort ist kurz: Nein.
Dass Jenny und Anna diese Debatte kaum kannten, ist bemerkenswert. Schließlich wird öffentlich über ihre Arbeitsbedingungen gesprochen. Es zeigt, wie wichtig verständliche und zugängliche Informationen sind, damit Werkstattbeschäftigte selbst an dieser Diskussion teilnehmen können.
„Arbeit ist Arbeit" – die aktivistische Seite der Debatte
In der bundesweiten Diskussion vertreten Aktivisten und Organisationen wie die Sozialhelden oder die Gesellschaft für Freiheitsrechte eine klare These: Arbeit ist Arbeit. Wenn in Werkstätten industrielle Produkte gefertigt werden, ist das eine Erwerbstätigkeit – und sollte auch so bezahlt werden. Die Magazin-Royale-Sendung hat diese Position zugespitzt und den Begriff „Ausbeutung" in den Raum gestellt.
Jenny und Anna reagieren darauf ohne Empörung, aber mit einer klaren Gegenmeinung. „Also ich fühle mich hier nicht ausgebeutet", sagt Jenny. „Wir kriegen Lohn, die [gesetzlichen] Betreuer kümmern sich um uns, wir können bestimmen, was wir essen, was wir anziehen. Wir können eigentlich alles machen wie die anderen Leute – nur eben mit mehr Schutz." Auf diesen Aspekt werden wir im zweiten Artikel noch einmal zurückkommen.
Das Grundprinzip „Produkt ist Produkt" leuchtet ihnen dennoch ein. Wenn Schrauben montiert oder Industriebohrer gefertigt und verpackt werden, sieht man auf dem Endprodukt keinen Unterschied zu einem Erzeugnis aus einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarkts.
Reformmodelle: Basisgeld, Freibetrag, Mindestlohn
Wir stellen gegen Ende des Gesprächs einige der kursierenden Reformideen vor. Das Spektrum ist breit. Es reicht von der Einführung des vollen gesetzlichen Mindestlohns bis zu überschaubaren Anpassungen beim Freibetrag. Ein Zwischenschritt, den die Werkstatträte Deutschland fordern, ist ein staatlich finanzierter Lohnbaustein von mindestens 200 Euro monatlich – anrechnungsfrei auf die Grundsicherung.
Mosaik-Berlin vertritt dazu die Position, dass der Grundbetrag deutlich steigen und das Entlohnungssystem vereinfacht werden sollte, wir als Moderatorenteam ergänzen, dass der Freibetrag angehoben werden muss, der schon mit einem relativ geringen Werkstattentgelt ausgeschöpft ist. „Das ist aber mal eine Aussage", sagt Jenny. Und: Es ist auch politisch denkbar, wenn der Wille vorhanden ist.
Momentan würde z. B. ein Freibeitrag von 300 Euro die überwiegende Mehrzahl der Werkstattbeschäftigten anrechnungsfrei stellen, ihnen also die Auszahlung des vollen Dreikomponenten-Werkstattlohns ermöglichen. Wenn der Lohn steigt, zum Beispiel der sehr niedrig angesetzte Grundbetrag von 133 Euro, sollte man auch den Freibetrag anpassen, wie bei der Steuergesetzgebung. Denn letztlich ist die Anrechnung eine Form von Abgabe, wie die Lohnsteuer.
Die Bundesregierung hatte angekündigt, den Werkstattlohn 2026 verbessern zu wollen. Arbeitsministerin Bärbel Bas hat entsprechende Absichten formuliert. Jenny ist skeptisch: „Ich finde, die Politiker reden immer um den heißen Brei herum. Und passieren tut dann auch nichts." Anna stimmt zu. „Jeder schiebt die Schuld auf die andere Partei." Wer wollte dem widersprechen, gerade in der aktuellen politischen Situation?
Werkstattlohn: Eine Frage, die ein Gesicht bekommt
Was bleibt aus diesem ersten Teil des Gesprächs?
- Zwei Frauen, die ihren Arbeitsalltag gut kennen und gern davon erzählen.
- Die Erkenntnis, dass die konkrete Zusammensetzung des Lohns im Alltag oft abstrakt bleibt – und wie wichtig es ist, das immer wieder verständlich zu erklären.
- Der Satz, der sitzen bleibt: „Eigentlich ist es ja auch Wertschätzung der Arbeit von uns."
- Die Erkenntnis, dass Anrechnung auf die Grundsicherung ein Grund dafür sein kann, warum ein niedriger Lohn manchmal sogar als „gut so" empfunden wird – aus Sorge vor Verlust an anderer Stelle.
- Jennys nüchterne Marktanalyse: „Wenn die Werbung damit machen, müssen sie dann nicht auch mehr zahlen?"
Wie es sich anfühlt, in dieser Werkstatt zu arbeiten – jenseits der reinen Lohnfrage –, das erzählt der zweite Teil dieses Beitrags.
Über die Autorin
Sabine Zobel arbeitet seit vielen Jahren bei Mosaik und bringt ihre eigene Perspektive auf Menschen, Arbeit und Gesellschaft in ihre Texte ein. Nach verschiedenen beruflichen Stationen und Weiterbildungen kam sie 2013 zu Mosaik, wo sie zunächst in unterschiedlichen Werkstattgruppen tätig war. Seit 2024 arbeitet sie auf einem Außenarbeitsplatz in der Öffentlichkeitsarbeit. Dort schreibt sie für den Blog, das Mosaik Magazin und die Inhouse-Zeitung Mosaik Aktuell. Besonders wichtig ist ihr, Arbeitsalltag sichtbar zu machen und Themen verständlich, authentisch und nah an den Menschen aufzubereiten.
Über den Autor
Thomas Hocke schreibt, seit er als 13-Jähriger seine ersten Kurzgeschichten ausprobierte, und arbeitet seit vielen Jahren regelmäßig an Texten. Er leitete eine Online-Schreibgruppe, veröffentlichte über mehrere Jahre Kurzgeschichten und nimmt bis heute an Schreibprojekten teil. Außerdem betreibt er ein privates Weblog zu Politik und Kultur. Nach einem Berufswechsel in die Öffentlichkeitsarbeit arbeitet er seit 2025 bei Mosaik und ist Mitglied unseres Blog-Teams.
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