Stammtisch Werkstattlohn 15.07.2026 mit Anna, Jenny, Sabine und Thomas

Wer entscheidet, wo wir arbeiten? Wir selbst, oder?

25. August 2026

  • Werkstattbeschäftigte stehen in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis. Damit gelten andere arbeitsrechtliche Regeln als auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt – unter anderem beim Mindestlohn und bei der betrieblichen Mitbestimmung.
  • Werkstatträte und Frauenbeauftragte sind gesetzlich verankerte Formen der Interessenvertretung und geben Beschäftigten Möglichkeiten zur Mitwirkung und Mitbestimmung.
  • Für Jenny Grabowski und Anna Kühnelt ist die Werkstatt ein Ort mit Gemeinschaft, Rücksicht und individueller Begleitung – eine Perspektive, die in der öffentlichen Werkstattdebatte nicht immer ausreichend vorkommt.
  • Die Sorge vor einer Abschaffung von Werkstätten ist für Beschäftigte real und emotional – unabhängig von der politischen Debatte um Reformen.
  • Die Parteien positionieren sich unterschiedlich zur Zukunft des WfbM-Systems – von Umbau zu Inklusionsbetrieben bis zu vorsichtiger Reform des Bestehenden.
  • Beide Beschäftigte fordern vor allem eines: Wahlfreiheit zwischen Werkstatt und allgemeinem Arbeitsmarkt, statt einer Entscheidung von außen.

Warum ein zweiter Beitrag zum Werkstattlohn-Interview?

Das Gespräch mit Jenny Grabowski und Anna Kühnelt begann mit einer klaren Frage: Wie erlebt ihr euren Werkstattlohn? Doch im Verlauf des Interviews rückte ein anderes Thema immer stärker in den Mittelpunkt. Beide erzählten davon, was ihnen die Werkstatt jenseits des Entgelts bedeutet: Gemeinschaft und ein Arbeitsumfeld, in dem sie sich sicher fühlen.

Daraus entstand dieser zweite Teil. Er fragt danach, warum beide die Werkstatt nicht einfach gegen einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintauschen möchten. Und warum für sie vor allem eines zählt: selbst entscheiden zu können, wo und unter welchen Bedingungen sie arbeiten.


Das Rechtsverhältnis: „Arbeitnehmerähnlich" als juristische Grenze

Rechtlich gelten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen nicht als normale Betriebe. Sie sind Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitslebenm gemäß § 219 SGB IX. Diese Norm beschreibt die Zielgruppe über die Fähigkeit, wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden zu können. Werkstattbeschäftigte haben kein reguläres Arbeitsverhältnis, sondern ein sogenanntes arbeitnehmerähnliches Verhältnis. Dieser Status hat Folgen: Das Mindestlohngesetz gilt nicht. Es gibt kein Streikrecht und keine Tarifautonomie.

Jenny und Anna haben uns erlaubt, dass wir sie hier bei ihren Vornamen nennen dürfen. Beide kennen weitere positive Konsequenzen ihres Status aus der Praxis. „Wenn ich mal länger ausfalle, verliere ich nicht gleich die Arbeit", sagt Jenny. „Und hier wird auch drauf geachtet, was der Mensch braucht – wie viel er arbeiten kann, was man ihm zumuten kann oder was nicht." Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, sagen beide übereinstimmend, gehe es meistens nur darum: „Wie gut bist du?" Oder: Wie schnell oder gut kannst du dich anpassen, dich selbst konfektionieren? Manchmal alles zusammen. 

In Werkstätten hingegen ist die Begleitung der Beschäftigten durch pädagogisch ausgebildetes Fachpersonal gewährleistet. Dass dieses durch staatliche Zuschüsse finanziert wird, möchten wir nicht unerwähnt lassen.  


Wir wollen wählen können

Jenny war bereits auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig. In der Brasserie Charlottchen, einem Mosaik-Inklusionsbetrieb in der Gastronomie, der seinen Angestellten den jeweils aktuellen Tarif zahlt, also mehr als den allgemeinen Mindestlohn, den wir im ersten Beitrag diskutiert haben.

Beschäftigte wechseln in der Regel zunächst dorthin in Form eines Werkstatt-Außenarbeitsplatzes, bleiben also erst einmal an die Werkstatt angegliedert, sowohl die rechtlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses als auch das Entgelt betreffend, so war es auch bei Jenny. Es hat nicht funktioniert – nicht wegen des Teams, sondern wegen des Drucks. „Ich war auch schon mal länger in der Klinik. Und danach bin ich wieder in die Werkstatt." Sie sagt es ohne Drama

„Hier sind wir beschützt, Jenny", sagt Anna an einer Stelle und meint die Werkstatt. Und Jenny nickt. Die Freundinnen schätzen die vertrauten Abläufe, die Gruppenleiterinnen, die begleiten und anleiten. Jenny fasst es sehr direkt zusammen: „Ich könnte nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten, wegen meinem Kopf."

Das ist eine Erkenntnis aus ihrem bisherigen Leben. Kein Argument gegen den Mindestlohn. Es ist auch kein Argument dagegen, Arbeitsplätze zunehmend inklusiver zu machen, damit es eines Tages möglich werden könnte, dass Jenny und Anna „draußen" ihr Arbeitsglück finden. Die Job-Coaches bei Mosaik beispielsweise arbeiten ständig mit den Beschäftigten zusammen, um mit ihnen zu klären, ob sie gerne einen Außenarbeitsplatz, einen Platz in einem Inklusionsbetrieb anzielen möchten, ob sie sich ein Praktikum vorstellen oder das Budget für Ausbildung oder das Budget für Arbeit in Anspruch nehmen möchten. Außerdem entwickelt sich die Assistenztechnik ständig weiter. Aber die Beschäftigten müssen es wollen, sie werden nicht in eine Richtung gedrängt. 

Deswegen sind die Erkenntnisse aus diesem Gespräch auch ein Plädoyer dafür, dass jede Reform, die in das Leben von Menschen mit Behinderungen eingreift, deren Wahlfreiheit ernst nehmen muss – und ihn nicht etwa das Werkstattsystem auflösen möchte, weil es auf dem Papier inklusiver klingt. Inklusion ist, wenn Menschen sich selbst gut aufgehoben fühlen – unter der Voraussetzung, dass sie hinreichend informiert sind, um ihre Möglichkeiten zu kennen und ihre Wahl daher von realistischen Möglichkeiten geprägt ist, ihre eigene Entscheidung einzuschätzen.


Die Angst vor der Abschaffung: „Wir brauchen die Werkstätten"

Mit einem Mal kommt bei Anna und Jenny die Sorge auf, die Werkstätten könnten abgeschafft werden. Jenny erinnert sich an Diskussionen, bei denen genau das ein Thema war – zum Beispiel seitens der den Grünen, die eine inklusive Umstrukturierung des Arbeitsmarkts fordern. Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat Deutschland in der Tat 2015 und erneut 2023 gerügt und gefordert, das WfbM-System schrittweise abzubauen.

Jenny sagt dazu: „Das hat mir Angst gemacht. Wir brauchen die Werkstätten für uns." Sie erzählt von einer Podiumsdiskussion 2021 in der Ifflandstraße, der Mosaik-Zentrale. Dort waren alle großen demokratischen Parteien vertreten. Sie war nicht selbst dabei, hat aber gehört, was besprochen wurde. Die Angst ist verständlich: Für Menschen, die die Werkstatt als Raum erfahren haben, in dem sie einen Platz finden – besonders, wie im Fall von Jenny, wenn sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht bleiben konnten, wäre eine Abschaffung der Werkstätten keinesfalls ein Fortschritt, würde möglicherweise dazu führen, dass sie gar nicht mehr arbeiten dürfen.

Es geht um Menschen, immer und zuerst um sie. Um die sozialen Belange. Um Gruppen, in denen Freundschaften entstehen und das meist gute Verhältnis den Gruppenleiterinnen und Gruppenleitern. Um eine Gemeinschaft, als die sich vor allem langjährige Werkstattbeschäftigte verstehen. 

Ein weiterer Aspekt sind die vielfältigen arbeitsbegleitenden Angebote, vor allem im Bereich Kunst und Sport, die auf die Bedürfnisse der Menschen zugeschnitten sind, die in Werkstätten arbeiten, wir haben bereits zwei dieser Angebote in Artikeln vorgestellt (Tischtennis anhand eines Turniers in Mitte und das Theaterprojekt "Hottenschlotten").

Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt müsste auch diese Belange mitdenken, das ist aber häufig nicht der Fall. Ein gutes Inklusionsmanagement ist aufwendig, weil es sachliche und technische Assistenz und soziale Integration von Menschen mit Behinderungen in Betrieben gleichermaßen beinhalten muss und hierfür eine staatliche Förderung notwendig ist. Damit wären Unternehmen zur Einstellung von Menschen mit Behinderungen zu motivieren, jenseits von Quoten und von Ausgleichsabgaben bei deren Nichteinhaltung.


Wer in der Politik was will: Die Parteien und die WfbM

An dieser Stelle lohnt sich ein Blick auf die politische Landschaft. Wie positionieren sich die Parteien zur Zukunft der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, und wie kommt das bei den Beschäftigten an? 

Die Grünen wollen mehr Inklusion und setzen auf den Umbau von Werkstätten hin zu inklusiven Arbeitsplätzen, in denen Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam arbeiten – inklusive Mindestlohn. Die FDP betont vor allem Kostengesichtspunkte und, in Bezug auf das Werkstattentgelt, die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission. SPD und CDU/CSU tendieren zu einer Reform und Stabilisierung des bestehenden Systems, nicht zu einem schnellen Ausstieg. Die Linke fordert allgemein höhere Mindestlöhne und die Abschaffung von Ausnahmen – diese Forderung beinhaltet auch den Mindestlohn für Werkstattbeschäftigte.

Mosaik wiederum trägt dem Empowerment von Beschäftigten Rechnung, indem es das eigene Werkstattsystem durchlässig in jede Richtung gestaltet, Außenarbeitsplätze organisiert und Inklusionsbetriebe eingerichtet hat und indem ständig Kontakte zu Unternehmen gepflegt werden, die bereit sind, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. Auf der anderen Seite betreibt des den größten BFB-Bereich in Berlin, der es Menschen mit schweren und Mehrfachbehinderungen ermöglicht, ebenfalls einer regelmäßigen Tätigkeit nachzugehen, dauerhafte soziale Kontakte aufzubauen und viele arbeitsbegleitende Angebote wahrzunehmen, und möglicherweise in einem nächsten Schritt in eine Werkstatt zu wechseln.

In diese Gemengelage hinein sprechen Jenny und Anna mit einer schlichten Klarheit, die selten ist: „Jeder sollte selbst entscheiden dürfen. Wer das will und kann, soll auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Wer das nicht will oder nicht kann, soll das Recht haben, in der Werkstatt zu bleiben."
Warum war dieser Punkt so emotional für die beiden? Weil Politikerinnen und Politiker auch bei guten Absichten die innere Situation der Werkstattbeschäftigten nicht immer mitdenken. Und dann gibt es politische Personen, die nicht nur mit ihren Positionen an sich, sondern auch mit der Art, wie sie ihre Ansichten vortragen, die Menschen in den Werkstätten eher erschrecken als mitnehmen.

Ein weiterer Aspekt gehört in diesen Zusammenhang: die Sozialstruktur der Werkstatt. Man kann sie als Sonderwelt mit dem Risiko von Ausgrenzung beschreiben – oder als einen Raum für den Austausch unter Menschen, die einander grundsätzlich respektieren in ihrer Vielfalt. Das ist nicht sozialromantisch, sondern dadurch bedingt, dass sie bestimmte Erfahrungen miteinander teilen. Dem steht am Arbeitsmarkt das Risiko gegenüber, dort allein oder in einer kleinen, eben doch als besonders angesehenen Gruppe eine Art Insel in einem großen Betrieb zu sein. Beide Szenarien haben ihre eigenen Herausforderungen – ein Grund mehr, weshalb die Entscheidung zwischen Werkstatt und allgemeinem Arbeitsmarkt individuell bleiben muss.


Selbstbestimmung als Kern: „Jeder ist ein Teil des Ganzen"

Zum Schluss kommt das Motto von Mosaik ins Spiel: Jeder ist ein Teil des Ganzen. Jenny und Anna kennen es. Sie finden es gut.

Wir schließen also den Kreis: Wer in etwas hineingedrängt wird, das er nicht wollte, ist nicht mehr wirklich Teil des Ganzen – auch wenn er es arbeitsrechtlich noch ist. Selbstbestimmung ist kein Luxus, sondern Voraussetzung für jede persönliche Entwicklung. Jenny zieht daraus eine eigene Konsequenz, die sie schon früh im Gespräch angedeutet hatte: Auch ihr Weg in die Werkstatt war kein vollkommen freier. Die Agentur für Arbeit hatte die Richtung vorgegeben. Die Eltern waren dagegen. Es gab eine Maßnahme auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, dann eine Erkrankung, dann Mosaik. „Ich bin da mehr oder weniger reingeglitten", sagt sie.

Es ist eine nüchterne Beschreibung davon, wie Biografien verlaufen, wenn Entscheidungsspielräume eng sind. Und es ist zugleich ein Aufruf dazu, diese Spielräume zu vergrößern – nicht durch Abschaffen, sondern durch stetes, tatsächlich inklusiv gemeintes Verbessern und kluges Verzahnen, von dem, was wir an der Stelle gemeinsames Möglichkeitsmanagement nennen wollen. Das gilt auch für die Entlohnung, die wir für reform- und verbesserungsbedürftig halten, wie im ersten Teil dieses Beitrags beschrieben.


Werkstatt als Sozialraum: Eine Bilanz

Ein Gespräch von eineinhalb Stunden Dauer, viele Rechtsbegriffe, politische Einordnungen und zwei Interviewpartnerinnen mit einer klaren gemeinsamen Botschaft. Was bleibt aus diesem zweiten Teil?

•    Die Werkstatt ist für Jenny und Anna kein Provisorium, sondern ein Ort mit Gemeinschaft, individueller Rücksicht und verlässlicher Begleitung.
•    Der Rechtsstatus „arbeitnehmerähnlich" bringt Nachteile mit sich – aber auch Schutzmechanismen, die am allgemeinen Arbeitsmarkt seltener sind.
•    Die Angst vor einer Abschaffung der Werkstätten ist für Beschäftigte real, unabhängig davon, wie die politische Debatte verläuft.
•    Die Parteien haben unterschiedliche Vorstellungen von der Zukunft des WfbM-Systems – von Um- und Abbau bis zu vorsichtiger Reform.
•    Der zentrale Wunsch von Jenny und Anna ist Wahlfreiheit: „Wer das will und kann, soll auf den ersten Arbeitsmarkt. Wer das nicht will oder nicht kann, soll das Recht haben, in der Werkstatt zu bleiben."

Die Debatte um die Zukunft der Werkstätten wird in Gerichtssälen, Fernsehsendungen, von Aktivistinnen und Aktivisten und von politischen Papieren geführt. Dieser Beitrag versucht, sie aus der Perspektive von zwei Menschen zu erzählen, die jeden Tag in einer Werkstatt für Menschen mti Behinderungen arbeiten und leben.

Über die Autoren

Sabine Zobel arbeitet seit vielen Jahren bei Mosaik und bringt ihre eigene Perspektive auf Menschen, Arbeit und Gesellschaft in ihre Texte ein. Nach verschiedenen beruflichen Stationen und Weiterbildungen kam sie 2013 zu Mosaik, wo sie zunächst in unterschiedlichen Werkstattgruppen tätig war. Seit 2024 arbeitet sie auf einem Außenarbeitsplatz in der Öffentlichkeitsarbeit. Dort schreibt sie für den Blog, das Mosaik Magazin und die Inhouse-Zeitung Mosaik Aktuell. Besonders wichtig ist ihr, Arbeitsalltag sichtbar zu machen und Themen verständlich, authentisch und nah an den Menschen aufzubereiten. 
 

Thomas Hocke schreibt, seit er als 13-Jähriger seine ersten Kurzgeschichten ausprobierte, und arbeitet seit vielen Jahren regelmäßig an Texten. Er leitete eine Online-Schreibgruppe, veröffentlichte über mehrere Jahre Kurzgeschichten und nimmt bis heute an Schreibprojekten teil. Außerdem betreibt er ein privates Weblog zu Politik und Kultur. Nach einem Berufswechsel in die Öffentlichkeitsarbeit arbeitet er seit 2025 bei Mosaik und ist Mitglied unseres Blog-Teams.

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Sabine Zobel

Öffentlichkeitsarbeit / Mosaik-Blog


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