Das Validierungsgesetz: Neue Chancen für Menschen in Werkstätten
22. März 2026
Liebe Lesende,
wir möchten Ihnen heute ein Thema vorstellen, das für viele neu ist. Es klingt sperrig: Es heißt BVaDiG (Berufsvalidierungsgesetz oder ganz genau: Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz). Wir nennen es im Folgenden Validierungsgesetz.
Es ist ein neues Gesetz, das große Bedeutung auch für Menschen mit Behinderungen erlangen wird, die in Werkstätten (WfbM) beschäftigt sind.
Es regelt, wie man berufliche Fertigkeiten ohne eine abgeschlossene Ausbildung anerkennen lassen kann und ist ein großer Fortschritt im Bereich der Inklusion am Arbeitsmarkt.
Unser Beitrag soll vor allem zwei Gruppen von Menschen ansprechen: Diejenigen, die sich vorstellen können, den Weg der beruflichen Validierung zu gehen, aber auch jene, die ihn als Berater und Begleiter mit umsetzen.
Aber auch Fach- und Führungskräfte außerhalb des WfbM-Bereichs möchten wir ansprechen, zum Beispiel in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Sie könnten Menschen mit Validierung beschäftigen oder die Validierung mit bereits im Unternehmen tätigen Mitarbeitenden durchführen, die keine anerkannte Berufsausbildung abgeschlossen haben.
Dieser Text befasst sich mit dem Gesetz im Allgemeinen und wirft einen ersten Blick auf die Situation in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
Was ist das BVaDiG und welche Chancen bietet es?
Das sogenannte „Berufsvalidierungsgesetz“ ist kein eigenständiges Gesetz, sondern Teil des Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG). Wir betrachten hier nur den einen Teil des Gesetzes: die Berufsvalidierung.
Der Begriff Validierung kommt aus dem Lateinischen validus für „stark“ oder „wertvoll“ und bedeutet hier im Kern: etwas für gültig erklären. In diesem Fall in Form von Zertifikaten, welche der Prüfung und Anerkennung beruflicher Fertigkeiten dienen.
1. Was ist das Validierungsgesetz?
Dieses Gesetz soll dazu dienen, Menschen mit Berufserfahrung unbürokratischer als bisher Aufstiegschancen zu ermöglichen.
Die Validierung besteht aus vier Stufen:
- Beratung
- Antragstellung
- Prüfung
- Bewertung
Auch Menschen, die bei Mosaik beschäftigt sind, können dadurch Nachweise für ihre beruflichen Fertigkeiten und Fähigkeiten erhalten, die ihnen bei der Jobsuche helfen, wenn sie weitere Schritte am Arbeitsmarkt gehen – oder einfach, um etwas in der Hand zu haben, was belegt, wie gut sie bei ihrer Arbeit sind und was sie alles können.
Berufliche Erfahrung und berufliches Können sichtbar machen durch Zertifizierung – das ist das Ziel des Validierungsgesetzes.
Eine vollständige Zertifizierung, die aus mehreren Teilen besteht, wird einem Berufsabschluss im Wesentlichen gleichgestellt und ermöglicht daher auch weitere Aufstiegschancen wie den Zugang zu weiteren von den Industrie- und Handelskammern anerkannten Fachprüfungen. Einen Film mit dem konkreten Fallbeispiel eines Fliesenlegers aus Hannover und einer Restaurantkraft aus Stuttgart hat ValiKom hier erstellt (2017):
YouTube: "Können" sichtbar machen – Berufliche Kompetenzen validieren
ValiKom ist das Vorläufer-Projekt des heutigen gesetzlichen Validierungsverfahrens. Dort wurde erprobt, wie berufliche Fähigkeiten auch ohne formalen Abschluss geprüft und mit einem Zertifikat sichtbar gemacht werden können.
Die im Video gezeigten Menschen sind bereits am ersten Arbeitsmarkt tätig, aber das Verfahren ist ausdrücklich auch für Werkstattbeschäftigte gedacht.
Wie in so vielen Bereichen des Lebens gilt: Vieles kann, nichts muss. Aber es macht stolz. Zumindest ist das bei den im Film gezeigten Menschen so. Ob sie ihre Zertifikate im Bewerbungsverfahren einsetzen oder einfach nur eine Anerkennung erhalten möchten, ist denjenigen überlassen, die eine Validierung erhalten möchten.
Warum wir das betonen? Weil es bei Mosaik um die Menschen geht. Weil es darum geht, ihnen so viele Möglichkeiten zu geben, wie sie selbst es wollen und realistisch wahrnehmen können. Weil die Werkstätten, aber auch die Inklusionsbetriebe und Außenarbeitsplätze von Mosaik ein Sprungbrett in ein komplett selbstbestimmtes Leben sein können, wenn die betreffenden Menschen diesen Sprung wagen möchten.
3. Wie sieht es mit dem Validierungsgesetz in Berlin aus?
In Berlin ist das Verfahren bereits angelaufen. Seit dem 1. Januar 2025 können Anträge auf das gesetzliche Validierungsverfahren bei den zuständigen Kammern in Berlin gestellt werden.
Die Servicestelle Validierung
Auf Bundesebene wurde die Servicestelle Validierung (Laufzeit bis Ende 2026) eingerichtet. Sie berät jedoch nicht einzelne Bürgerinnen und Bürger, sondern unterstützt die Kammern vor Ort beim Aufbau der Strukturen. Die eigentliche Beratung und Durchführung der Verfahren in Berlin ist Aufgabe der zuständigen Stellen (Kammern).
Anlaufstellen in Berlin
Je nachdem, in welchem Bereich die Berufserfahrung liegt, gibt es unterschiedliche Ansprechpartner:
Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin:
- Angebot: Die IHK Berlin bietet das Feststellungsverfahren für alle dualen Ausbildungsberufe in ihrem Zuständigkeitsbereich an.
- Kontakt: Die IHK hat eine Informationsseite zur „Beruflichen Validierung“ geschaltet, auf denen auch der Ablauf in vier Schritten (Beratung, Antrag, Bewertung, Ergebnis) erklärt wird: Validierung - IHK Berlin. Auf der Seite finden Sie auch die Kontaktmöglichkeiten.
- Für den Schnelleinstieg gibt es ein Video: Berufliche Kompetenzen sichtbar machen.
Handwerkskammer (HWK) Berlin:
- Angebot: Zuständig für alle handwerklichen Berufe für Personen mit Wohnsitz in Berlin.
- Kontakt: Die Beratung erfolgt über das Team der Anerkennungsberatung unter validierung@hwk-berlin.de oder telefonisch unter 030 / 25903 – 515.
- Hier können Sie sich vorab informieren: Anerkennung von langjähriger Berufserfahrung
- Verfahren: Es wird eine kostenlose Vorprüfung empfohlen, bevor der gebührenpflichtige Antrag gestellt wird.
Ergänzende Beratungsnetzwerke in Berlin
Neben den Kammern gibt es in Berlin ein dichtes Netz an Beratungsstellen für „Bildung und Beruf“ (BBB), die ebenfalls eine erste Orientierung zur Validierung bieten können:
- Beratung zu Bildung und Beruf (BBB): Es gibt Standorte in fast allen Bezirken (z. B. Spandau, Charlottenburg, Neukölln), die bei der Planung von Nachqualifizierungen helfen.
- Zentrale Hotline: Das Land Berlin bietet eine mehrsprachige Beratungshotline unter 030 / 315 10 900 an, die auch Fragen zur Kompetenzbilanzierung beantwortet.
Das Validierungsgesetz und die Werkstätten
Nachdem wir im ersten Teil Allgemeines zum Validierungsgesetz erläutert haben, nun zu dem, was für Menschen bei Mosaik besonders wichtig sein dürfte: Wie sieht es mit der Validierung im System der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen aus?
Gibt es bereits die Möglichkeit, dass Werkstattbeschäftigte ihre Berufserfahrungen nachweisen können, wenn sie keinen Berufsabschluss haben? Können sie ihre Berufskenntnisse und Kompetenzen prüfen und zertifizieren lassen? Und wie sieht es speziell in Berlin aus?
1. Der aktuelle Stand
Bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2025 wurde die Eignung von Validierungsverfahren für Werkstattbeschäftigte intensiv geprüft.
- Bundesweite Pilotierung: Im Rahmen des Projekts ValiKom Transfer wurden bereits vor 2025 Verfahren mit Werkstattbeschäftigten durchgeführt.
- Gesetzliche Verankerung: Das Validierungsgesetz sieht ausdrücklich vor, dass auch Qualifikationen, die in einer Werkstatt erworben wurden, als Grundlage für eine Validierung dienen können. Dies ist ein Novum, da WfbM-Zeiten früher oft als „Rehabilitationszeiten“, nicht als „Berufserfahrung“ gewertet wurden.
2. Situation in Berlin
In Berlin gibt es konkrete Pionierarbeit bei der Umsetzung:
- Pionier-Verfahren in Berlin: Kurz vor dem offiziellen Start des Gesetzes fand in einer Berliner Werkstatt (Stephanus-Werkstatt) ein erster offizieller Prüfungstag unter Einsatz des ValiKom-Verfahrens durch IHK-Prüfer statt. Dies galt als lokaler Meilenstein, um zu zeigen, dass die Methodik (Fachgespräche und Arbeitsproben) für Menschen mit Beeinträchtigungen funktioniert.
- Strukturen: Die Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen Berlin (LAG WfbM Berlin) und die Berliner Kammern arbeiten zusammen, um die Barrierefreiheit der Verfahren sicherzustellen.
3. Zahlen, Statistiken, Kosten
Da das Gesetz noch vergleichsweise neu ist, sind die statistischen Daten noch im Aufbau.
- Erste Fallzahlen: Bundesweit wurden in der Pilotphase (bis Ende 2024) bereits über 2.000 Verfahren durchgeführt, ein wachsender Teil davon mit Werkstattbeschäftigten.
- Berliner Quote: Für Berlin liegen noch keine genauen Jahreszahlen vor, doch Berlin gilt als Vorreiter.
- Herausforderung Finanzierung: Die hohen Kammergebühren sind für viele Werkstattbeschäftigte ohne staatliche Unterstützung kaum finanzierbar. Die BAG WfbM fordert deshalb einen Validierungszuschuss.
4. Wie sieht es bei Mosaik-Berlin mit der Validierung aus?
Es gibt noch keine Implementierung des Validierungsverfahrens bei Mosaik. Die Strukturen sind aber vorhanden, um im Bereich der Validierung von Menschen mit Behinderungen eine gute Rolle zu spielen.
Viele motivierte Menschen in den Werkstätten, die bereits mit Unternehmen der Wirtschaft zusammenarbeiten, kennen die Anforderungen dort zumindest schon in Teilen. Das Validierungsverfahren ermöglicht mit seinen mehreren Zertifikaten eine zielgenaue Validierung der Fähigkeiten, die man hat, ohne auf dem zu bestehen, was an Kenntnissen noch nicht vorhanden ist.
Die Außenarbeitsplätze und Inklusionsbetriebe sind bezüglich der ausgeübten Tätigkeiten nah am ersten Arbeitsmarkt. Beschäftigte, die bereits mit dem Budget für Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig sind, aber noch durch Job-Coaches von Mosaik begleitet werden, haben besonders gute Chancen auf eine erfolgreiche Validierung.
Hilfe bei der Bewältigung der Bürokratie ist dabei ebenso wichtig wie der Abbau von Bedenken und Ängsten auf beiden Seiten, bis die Beschäftigten sagen: „Ich schaffe das!“ und die Unternehmen sagen: „Wir wollen Sie!“
Es ist alles bereit und es ist nur noch eine Frage der Zeit.
Aber auch hier gilt, wie bei allem, was Mosaik tut: immer für die Menschen. Für das, was sie wollen.
Mosaik schaut nicht auf Quoten und kurzfristig wirksame Erfolgszahlen, sondern auf die Qualität und die langfristigen Aspekte einer gelungenen Inklusion.
Denn am Ende dieses anspruchsvollen, aber gewinnbringenden Verfahrens geht es um mehr als nur ein Dokument. Es geht darum, dass das Können der Beschäftigten bei Mosaik die Sichtbarkeit und die äußere Anerkennung erfährt, die es verdient. Damit Inklusion bei Mosaik in Zukunft eine noch stärkere, zertifizierte Basis hat.
Über den Autor
Thomas Hocke schreibt, seit er als 13-Jähriger seine ersten Kurzgeschichten ausprobierte, und arbeitet seit vielen Jahren regelmäßig an Texten. Er leitete eine Online-Schreibgruppe, veröffentlichte über mehrere Jahre Kurzgeschichten und nimmt bis heute an Schreibprojekten teil. Außerdem betreibt er ein privates Weblog zu Politik und Kultur. Nach einem Berufswechsel in die Öffentlichkeitsarbeit arbeitet er seit 2025 bei Mosaik und ist Teil unseres Blog-Teams.
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