Zertifikat und Unterlagen auf dem Büro-Schreibtisch

Das Validierungsgesetz: Neue Chancen für Menschen in Werkstätten

22. März 2026

Lesedauer: 10 Minuten

Was kann ein Mensch beruflich leisten, auch wenn kein formaler Abschluss vorliegt? Genau darum geht es im neuen Berufsvalidierungsgesetz. Es eröffnet die Möglichkeit, Berufserfahrung und praktische Fähigkeiten prüfen und zertifizieren zu lassen. In diesem Beitrag erklären wir, wie das Verfahren aufgebaut ist, wer es nutzen kann und warum es auch für Menschen in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen wichtig werden dürfte. Dabei geht es nicht nur um ein Zertifikat, sondern um eine stärkere Sichtbarkeit von Können und um neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Liebe Lesende, 

wir möchten Ihnen heute ein Thema vorstellen, das für viele neu ist. Es klingt sperrig: Es heißt BVaDiG (Berufsvalidierungsgesetz oder ganz genau: Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz). Wir nennen es im Folgenden Validierungsgesetz

Es ist ein neues Gesetz, das große Bedeutung auch für Menschen mit Behinderungen erlangen wird, die in Werkstätten (WfbM) beschäftigt sind. 

Es regelt, wie man berufliche Fertigkeiten ohne eine abgeschlossene Ausbildung anerkennen lassen kann und ist ein großer Fortschritt im Bereich der Inklusion am Arbeitsmarkt. 

Unser Beitrag soll vor allem zwei Gruppen von Menschen ansprechen: Diejenigen, die sich vorstellen können, den Weg der beruflichen Validierung zu gehen, aber auch jene, die ihn als Berater und Begleiter mit umsetzen.

Aber auch Fach- und Führungskräfte außerhalb des WfbM-Bereichs möchten wir ansprechen, zum Beispiel in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Sie könnten Menschen mit Validierung beschäftigen oder die Validierung mit bereits im Unternehmen tätigen Mitarbeitenden durchführen, die keine anerkannte Berufsausbildung abgeschlossen haben. 

Dieser Text befasst sich mit dem Gesetz im Allgemeinen und wirft einen ersten Blick auf die Situation in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. 

 

Was ist das BVaDiG und welche Chancen bietet es?

Das sogenannte „Berufsvalidierungsgesetz“ ist kein eigenständiges Gesetz, sondern Teil des Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG). Wir betrachten hier nur den einen Teil des Gesetzes: die Berufsvalidierung.

Der Begriff Validierung kommt aus dem Lateinischen validus für „stark“ oder „wertvoll“ und bedeutet hier im Kern: etwas für gültig erklären. In diesem Fall in Form von Zertifikaten, welche der Prüfung und Anerkennung beruflicher Fertigkeiten dienen.
 

1. Was ist das Validierungsgesetz?

Dieses Gesetz soll dazu dienen, Menschen mit Berufserfahrung unbürokratischer als bisher Aufstiegschancen zu ermöglichen. 

Die Validierung besteht aus vier Stufen:

  1. Beratung
  2. Antragstellung
  3. Prüfung
  4. Bewertung

Auch Menschen, die bei Mosaik beschäftigt sind, können dadurch Nachweise für ihre beruflichen Fertigkeiten und Fähigkeiten erhalten, die ihnen bei der Jobsuche helfen, wenn sie weitere Schritte am Arbeitsmarkt gehen – oder einfach, um etwas in der Hand zu haben, was belegt, wie gut sie bei ihrer Arbeit sind und was sie alles können.

Berufliche Erfahrung und berufliches Können sichtbar machen durch Zertifizierung – das ist das Ziel des Validierungsgesetzes.

Eine vollständige Zertifizierung, die aus mehreren Teilen besteht, wird einem Berufsabschluss im Wesentlichen gleichgestellt und ermöglicht daher auch weitere Aufstiegschancen wie den Zugang zu weiteren von den Industrie- und Handelskammern anerkannten Fachprüfungen. Einen Film mit dem konkreten Fallbeispiel eines Fliesenlegers aus Hannover und einer Restaurantkraft aus Stuttgart hat ValiKom hier erstellt (2017): 

YouTube: "Können" sichtbar machen – Berufliche Kompetenzen validieren 

ValiKom ist das Vorläufer-Projekt des heutigen gesetzlichen Validierungsverfahrens. Dort wurde erprobt, wie berufliche Fähigkeiten auch ohne formalen Abschluss geprüft und mit einem Zertifikat sichtbar gemacht werden können.

Die im Video gezeigten Menschen sind bereits am ersten Arbeitsmarkt tätig, aber das Verfahren ist ausdrücklich auch für Werkstattbeschäftigte gedacht.

Wie in so vielen Bereichen des Lebens gilt: Vieles kann, nichts muss. Aber es macht stolz. Zumindest ist das bei den im Film gezeigten Menschen so. Ob sie ihre Zertifikate im Bewerbungsverfahren einsetzen oder einfach nur eine Anerkennung erhalten möchten, ist denjenigen überlassen, die eine Validierung erhalten möchten.

Warum wir das betonen? Weil es bei Mosaik um die Menschen geht. Weil es darum geht, ihnen so viele Möglichkeiten zu geben, wie sie selbst es wollen und realistisch wahrnehmen können. Weil die Werkstätten, aber auch die Inklusionsbetriebe und Außenarbeitsplätze von Mosaik ein Sprungbrett in ein komplett selbstbestimmtes Leben sein können, wenn die betreffenden Menschen diesen Sprung wagen möchten.

2. An wen wendet sich das Validierungsgesetz?

Das Kernziel lautet: berufliches Können sichtbar machen.

Das Gesetz zielt darauf ab, die berufliche Handlungsfähigkeit von Menschen ohne formalen Abschluss (sogenannte Quereinsteiger oder An- und Ungelernte) rechtlich anerkannt zu zertifizieren.

  • Fachkräftesicherung: Potenziale von Menschen, die bereits jahrelang im Beruf arbeiten, aber kein Zeugnis haben, sollen gehoben werden.
  • Gleichwertigkeit: Berufserfahrung wird am Maßstab eines anerkannten dualen Ausbildungsberufs gemessen.

Wer ist antragsberechtigt?

Nicht jeder kann das Verfahren durchlaufen. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind klar geregelt:

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Berufserfahrung: Nachweis von mindestens der 1,5-fachen Zeit der regulären Ausbildungsdauer im jeweiligen Beruf
  • Inlandsbezug: Der Wohnsitz muss in Deutschland sein, oder die Hälfte der nötigen Berufserfahrung muss in Deutschland erworben worden sein
  • Kein Abschluss: Es darf kein formaler Abschluss in dem Beruf vorliegen, in dem die Validierung beantragt wird, und es darf kein Berufsausbildungsverhältnis im Referenzberuf bestehen

Der Weg zum Zertifikat

Das Validierungsverfahren wird von den zuständigen Stellen, meist Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer, durchgeführt und gliedert sich in vier Schritte:

  1. Beratung: Identifikation des passenden Referenzberufs und Klärung der Voraussetzungen
  2. Antragstellung: Dokumentation der Biografie und Einreichung von Nachweisen, zum Beispiel Arbeitszeugnisse
  3. Bewertung: Ein Feststellungstandem bewertet die Kompetenz durch Fachgespräche, Arbeitsproben oder Simulationen
  4. Ergebnis: Ausstellung eines Zeugnisses bei vollständiger Vergleichbarkeit oder eines Bescheids bei überwiegender Vergleichbarkeit

Wichtige Abgrenzung: Abschluss und Validierung

Die Validierung ist kein Berufsabschluss.

  • Man erhält keinen Gesellenbrief und keinen Facharbeiterbrief.
  • Wer eine vollständige Vergleichbarkeit bescheinigt bekommt, erhält jedoch direkten Zugang zu Aufstiegsqualifikationen und darf selbst ausbilden.
  • Die Validierung dient als offizieller Nachweis der Fertigkeiten für Arbeitgeber im Rahmen von Bewerbungen oder für die Eingruppierung in Tarife des öffentlichen Dienstes.

3. Wie sieht es mit dem Validierungsgesetz in Berlin aus?

In Berlin ist das Verfahren bereits angelaufen. Seit dem 1. Januar 2025 können Anträge auf das gesetzliche Validierungsverfahren bei den zuständigen Kammern in Berlin gestellt werden.

Die Servicestelle Validierung

Auf Bundesebene wurde die Servicestelle Validierung (Laufzeit bis Ende 2026) eingerichtet. Sie berät jedoch nicht einzelne Bürgerinnen und Bürger, sondern unterstützt die Kammern vor Ort beim Aufbau der Strukturen. Die eigentliche Beratung und Durchführung der Verfahren in Berlin ist Aufgabe der zuständigen Stellen (Kammern).

Anlaufstellen in Berlin

Je nachdem, in welchem Bereich die Berufserfahrung liegt, gibt es unterschiedliche Ansprechpartner:

Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin:

  • Angebot: Die IHK Berlin bietet das Feststellungsverfahren für alle dualen Ausbildungsberufe in ihrem Zuständigkeitsbereich an.
  • Kontakt: Die IHK hat eine Informationsseite zur „Beruflichen Validierung“ geschaltet, auf denen auch der Ablauf in vier Schritten (Beratung, Antrag, Bewertung, Ergebnis) erklärt wird: Validierung - IHK Berlin. Auf der Seite finden Sie auch die Kontaktmöglichkeiten. 
  • Für den Schnelleinstieg gibt es ein Video: Berufliche Kompetenzen sichtbar machen

Handwerkskammer (HWK) Berlin:

  • Angebot: Zuständig für alle handwerklichen Berufe für Personen mit Wohnsitz in Berlin. 
  • Kontakt: Die Beratung erfolgt über das Team der Anerkennungsberatung unter validierung@hwk-berlin.de oder telefonisch unter 030 / 25903 – 515.
  • Hier können Sie sich vorab informieren: Anerkennung von langjähriger Berufserfahrung 
  • Verfahren: Es wird eine kostenlose Vorprüfung empfohlen, bevor der gebührenpflichtige Antrag gestellt wird.

Ergänzende Beratungsnetzwerke in Berlin

Neben den Kammern gibt es in Berlin ein dichtes Netz an Beratungsstellen für „Bildung und Beruf“ (BBB), die ebenfalls eine erste Orientierung zur Validierung bieten können:

  • Beratung zu Bildung und Beruf (BBB): Es gibt Standorte in fast allen Bezirken (z. B. Spandau, Charlottenburg, Neukölln), die bei der Planung von Nachqualifizierungen helfen.
  • Zentrale Hotline: Das Land Berlin bietet eine mehrsprachige Beratungshotline unter 030 / 315 10 900 an, die auch Fragen zur Kompetenzbilanzierung beantwortet.

4. Was kostet das Verfahren und wo gibt es Nachfrage?

Die Kosten für ein Validierungsverfahren sind bei den Kammern als gebührenpflichtige Leistungen verankert. Die Gebühren hängen vom Aufwand des Verfahrens ab. 

  • Vorbereitendes Verfahren (Beratung und Prüfung der Unterlagen) = ca. 550 €*
  • Einfaches Verfahren (Standardfall) = ca. 1.100 € bis 1.200 €*
  • Aufwendiges Verfahren (z.B. mit umfangreichen Praxisproben) = bis zu 1.950 €*

*ungefährer Kostenrahmen (IHK Berlin)

Wer zahlt? Aktuell gibt es kein bundesweites Förderprogramm speziell für die Validierung nach dem Gesetz. Die Kosten müssen privat, vom Arbeitgeber oder im Fall von Arbeitslosigkeit potenziell durch Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit getragen werden.

Wichtig! Die Gebühren der Handwerkskammer (HWK) werden individuell nach Aufwand berechnet, orientieren sich aber in ähnlichen Größenordnungen wie die Meister- oder Gesellenprüfungsgebühren.

Besonders stark nachgefragt wird das Verfahren in Bereichen mit Fachkräftemangel und vielen Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern. Dazu gehören unter anderem:

  • Kaufmännische Berufe
  • IT und Digitalisierung
  • Handwerk und Gewerbe
  • Dienstleistung und Service

Aktuelle Zahlen zur Umsetzung

Da die Rechtsansprüche erst seit dem 1. Januar 2025 voll wirksam sind, ist die Datenlage für das laufende Jahr noch im Aufbau:

  • Pilotphase (ValiKom): Vor dem BVaDiG gab es das Projekt "ValiKom Transfer". In dieser Phase wurden bundesweit bereits mehrere tausend Zertifikate ausgestellt. Berlin gehörte hierbei zu den aktiven Standorten.
  • Prognose 2026: Experten rechnen damit, dass sich die Verfahrenszahlen im Laufe des Jahres 2026 stabilisieren werden, da nun die erste Welle der „offiziellen“ Anträge die Bewertungsausschüsse durchläuft.
  • Engpassfaktor: Die größte Hürde für hohe Fallzahlen ist aktuell nicht die Nachfrage, sondern die Verfügbarkeit von Prüfern (dem sogenannten „Feststellungstandem“), die diese Verfahren ehrenamtlich oder gegen Aufwandsentschädigung neben dem Tagesgeschäft durchführen. 

Das Validierungsgesetz und die Werkstätten

Nachdem wir im ersten Teil Allgemeines zum Validierungsgesetz erläutert haben, nun zu dem, was für Menschen bei Mosaik besonders wichtig sein dürfte: Wie sieht es mit der Validierung im System der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen aus?

Gibt es bereits die Möglichkeit, dass Werkstattbeschäftigte ihre Berufserfahrungen nachweisen können, wenn sie keinen Berufsabschluss haben? Können sie ihre Berufskenntnisse und Kompetenzen prüfen und zertifizieren lassen? Und wie sieht es speziell in Berlin aus?

1. Der aktuelle Stand

Bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2025 wurde die Eignung von Validierungsverfahren für Werkstattbeschäftigte intensiv geprüft.

  • Bundesweite Pilotierung: Im Rahmen des Projekts ValiKom Transfer wurden bereits vor 2025 Verfahren mit Werkstattbeschäftigten durchgeführt.
  • Gesetzliche Verankerung: Das Validierungsgesetz sieht ausdrücklich vor, dass auch Qualifikationen, die in einer Werkstatt erworben wurden, als Grundlage für eine Validierung dienen können. Dies ist ein Novum, da WfbM-Zeiten früher oft als „Rehabilitationszeiten“, nicht als „Berufserfahrung“ gewertet wurden.

2. Situation in Berlin

In Berlin gibt es konkrete Pionierarbeit bei der Umsetzung:

  • Pionier-Verfahren in Berlin: Kurz vor dem offiziellen Start des Gesetzes fand in einer Berliner Werkstatt (Stephanus-Werkstatt) ein erster offizieller Prüfungstag unter Einsatz des ValiKom-Verfahrens durch IHK-Prüfer statt. Dies galt als lokaler Meilenstein, um zu zeigen, dass die Methodik (Fachgespräche und Arbeitsproben) für Menschen mit Beeinträchtigungen funktioniert.
  • Strukturen: Die Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen Berlin (LAG WfbM Berlin) und die Berliner Kammern arbeiten zusammen, um die Barrierefreiheit der Verfahren sicherzustellen. 

3. Zahlen, Statistiken, Kosten

Da das Gesetz noch vergleichsweise neu ist, sind die statistischen Daten noch im Aufbau.

  • Erste Fallzahlen: Bundesweit wurden in der Pilotphase (bis Ende 2024) bereits über 2.000 Verfahren durchgeführt, ein wachsender Teil davon mit Werkstattbeschäftigten.
  • Berliner Quote: Für Berlin liegen noch keine genauen Jahreszahlen vor, doch Berlin gilt als Vorreiter.
  • Herausforderung Finanzierung: Die hohen Kammergebühren sind für viele Werkstattbeschäftigte ohne staatliche Unterstützung kaum finanzierbar. Die BAG WfbM fordert deshalb einen Validierungszuschuss.

Zusammenfassung:

  • Rechtsanspruch: Besteht seit 01.01.2025 auch für Werkstattbeschäftigte
  • Besonderheit Berlin: Erste erfolgreiche Pilot-Zertifizierungen bereits Ende 2024
  • Zielberufe: Häufig Logistik, Gastronomie, Holz- und Metallverarbeitung oder Bürohilfe
  • Kritikpunkt: Die hohen Kosten sind für Menschen im Werkstatt-System oft eine Barriere

4. Wie sieht es bei Mosaik-Berlin mit der Validierung aus?

Es gibt noch keine Implementierung des Validierungsverfahrens bei Mosaik. Die Strukturen sind aber vorhanden, um im Bereich der Validierung von Menschen mit Behinderungen eine gute Rolle zu spielen.

Viele motivierte Menschen in den Werkstätten, die bereits mit Unternehmen der Wirtschaft zusammenarbeiten, kennen die Anforderungen dort zumindest schon in Teilen. Das Validierungsverfahren ermöglicht mit seinen mehreren Zertifikaten eine zielgenaue Validierung der Fähigkeiten, die man hat, ohne auf dem zu bestehen, was an Kenntnissen noch nicht vorhanden ist.

Die Außenarbeitsplätze und Inklusionsbetriebe sind bezüglich der ausgeübten Tätigkeiten nah am ersten Arbeitsmarkt. Beschäftigte, die bereits mit dem Budget für Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig sind, aber noch durch Job-Coaches von Mosaik begleitet werden, haben besonders gute Chancen auf eine erfolgreiche Validierung.

Hilfe bei der Bewältigung der Bürokratie ist dabei ebenso wichtig wie der Abbau von Bedenken und Ängsten auf beiden Seiten, bis die Beschäftigten sagen: „Ich schaffe das!“ und die Unternehmen sagen: „Wir wollen Sie!“

Es ist alles bereit und es ist nur noch eine Frage der Zeit.

Aber auch hier gilt, wie bei allem, was Mosaik tut: immer für die Menschen. Für das, was sie wollen.

Mosaik schaut nicht auf Quoten und kurzfristig wirksame Erfolgszahlen, sondern auf die Qualität und die langfristigen Aspekte einer gelungenen Inklusion.

Denn am Ende dieses anspruchsvollen, aber gewinnbringenden Verfahrens geht es um mehr als nur ein Dokument. Es geht darum, dass das Können der Beschäftigten bei Mosaik die Sichtbarkeit und die äußere Anerkennung erfährt, die es verdient. Damit Inklusion bei Mosaik in Zukunft eine noch stärkere, zertifizierte Basis hat.

Über den Autor

Thomas Hocke schreibt, seit er als 13-Jähriger seine ersten Kurzgeschichten ausprobierte, und arbeitet seit vielen Jahren regelmäßig an Texten. Er leitete eine Online-Schreibgruppe, veröffentlichte über mehrere Jahre Kurzgeschichten und nimmt bis heute an Schreibprojekten teil. Außerdem betreibt er ein privates Weblog zu Politik und Kultur. Nach einem Berufswechsel in die Öffentlichkeitsarbeit arbeitet er seit 2025 bei Mosaik und ist Teil unseres Blog-Teams.

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns gern!

Alexandra Lange

Leitung Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation

0177 68 10 729
presse@mosaik-berlin.de

Portrait